Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 13 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 27 Juni 2022
Dieser Visumtyp wird nur bis zum 30. September 2022 für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die zu touristischen Zwecken in das Königreich Thailand einreisen wollen. Damit wird dem Visumempfänger die einmalige Einreise nach Thailand gestattet, mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 10 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 15.02.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (Verlängerung zweimal um jeweils 90 Tage) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
3 Monate (einmalige Einreise)
90 Tage pro Einreise
70 Euro
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise