Vorläufige Maßnahme für das Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses vor dem Zutritt in das Generalkonsulatsgebäude für konsularischen Service
Vorläufige Maßnahme für das Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses vor dem Zutritt in das Generalkonsulatsgebäude für konsularischen Service
วันที่นำเข้าข้อมูล 28 Apr. 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 29 Nov. 2022
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Ab dem 3. Mai 2021 tritt eine vorübergehende Maßnahme in Kraft, die von Konsulatsbesuchern ein negatives COVID-19-Testergebnis verlangt, bevor sie das Konsulatsgebäude betreten, um konsularische Dienstleistungen zu erhalten.
Besucher müssen eines der folgenden Dokumente vorzeigen:
ein Testergebnis mittels der Methoden POC-Antigentest (Rapid Antigen Test) oder Q-PCR-Test (RT-PCR Test) erbringen, das nicht älter als 48 Stunden ist, gerechnet vom Zeitpunkt des Tests und dem Zeitpunkt des Betretens des Generalkonsulats (Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest, das bescheinigt, dass der Besucher von der COVID-19-Testpflicht befreit ist)
oder
ein Impfnachweis-Dokument mit zwei vollständigen Impfdosen gegen Covid-19 und mindestens 14 Tage Zeitraum zwischen dem Tag des Erhalts der zweiten Impfdosis und dem Tag des Konsulatsbesuchs
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Das negative COVID-19-Testergebnis muss von einer medizinischen Fachkraft ausgestellt werden, z.B. von einem Testzentrum, einem Arzt oder einer Apotheke.
Die dem Generalkonsulat München nächstgelegene Apotheke mit Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung für den Covid-Test ist die
Kloster-Apotheke Max-Planck-Straße 12, 81675 München
Vom Generalkonsulat aus erreichen Sie die Kloster Apotheke, indem Sie an der Tram-Haltestelle Bundesfinanzhof in die Tram-Linie 37 (Richtung: Max-Weber-Platz) einsteigen und 4 Stationen später an der Haltestelle Max-Weber-Platz aussteigen.