Konsularservice

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Einfuhr und Ausfuhr von Haustieren durch Passagiere, die die Tiere persönlich mitführen

„Lebende Tiere“ gelten als beschränkte Güter. Daher sind Haustiere, die Passagiere bei der Einreise mit sich führen, nicht von Zöllen befreit und dürfen nur mit einer Einfuhrgenehmigung des Department of Livestock Development (DLD) in das Königreich Thailand eingeführt werden. 

Die Einzelheiten und Schritte sind auf der Website aufgeführt:

https://www.customs.go.th/list_strc_simple_neted.php?lang=en&ini_content=individual_F01_160913_01&ini_menu=menu_individual_submenu_02&&left_menu=menu_individual_submenu_02_160421_02

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Suvarnabhumi Airport Passenger Control Customs Office

Amphoe Bang Phli, Provinz Samut Prakan 10540

Telefon: 02-134-0400

E-Mail: [email protected]