Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 21 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 29 Nov. 2022
Antrag auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst (beim zuständigen Wehrdienstsamt in Thailand)
Der Antrag ist beim Wehrdienstersatzbeamten im Heimatort, wo Wehrpflichtige angemeldet sind, persönlich abzugeben, wobei die folgenden Unterlagen vorgelegt werden müssen (Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie zum Zweck der Antragsabgabe eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen. Siehe Vollmacht):
Ist diese Bescheinigung in deutscher Sprache, muss sie von einem vom Landgericht bevollmächtigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Ist sie in englischer Sprache, ist keine Übersetzung erforderlich
Kopie des Einberufungsbescheids (Sor. Dor. 9) und des Musterungsbescheids (Sor.Dor. 35) (falls vorhanden ist)
Kopie des thailändischen Hausregisters
Kopie des thailändischen Personalausweises
Kopie des Reisepasses
Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst vom Generalkonsulat bzw. von der Botschaft
Antrag auf Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst (beim Generalkonsulat in München)
Diese konsularische Bescheinigung muss persönlich beim Generalkonsulat beantragt werden. Die erforderliche Unterlagen sind:
Gebühren: Die Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst ist gebührnfrei. Falls die Bescheinigung der Bildungsstätte in deutscher Sprache ist, beträgt die Gebühr für Beglaubigung der thailändischen Übersetzung 15 Euro pro Exemplar.
Gesetz über Wehrdienst B.E. 2497
Wehrpflicht
Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 21. Lebensjahr an, die die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Wehrpflicht erlischt oder ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt aus Thailand hinausverlegen. Der Wehrdienst kann freiwillig geleistet werden.
Musterungsverfahren
Alle Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen. Dies können sie mit Vorlage der Geburtsurkunde des Personalausweises und Hausregisters beim Kreiswehrersatzbeamten des Heimatortes in Thailand, wo sie angemeldet sind, vornehmen. Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen. Versäumen sie diese Eintragung bzw. Meldung, werden sie als “meldungsverweigert” eingestuft.
Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen sie sich einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Diese findet im Heimatort statt, in dem sie angemeldet sind. Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Aus anderen Gründen ist kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich.
Musterung nach Beendigung der Ausbildung
Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums müssen sich Wehrpflichtige dementsprechend zum nächstmöglichen Termin einer Musterung zum Wehrdienst im Heimatort unterziehen. Weitere Informationen sind erhältlich beim:
Office of the Army Attache
Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
Tel. 030 79481-314
Fax 030 79481-422