Konsularservice

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Vollmacht/ Einverständniserklärung

 

Allgemeine Hinweise

Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland leben und nicht persönlich die amtlichen Angelegenheiten in Thailand (z.B. Beantragung der Familienstandbescheinigung) selbst erledigen können, können den Antrag auf Vollmacht beim Generalkonsulat stellen. Die bevollmächtigte Person (z.B. Ihre volljährige Verwandte oder Freunde) kann somit das Nötige in Ihrem Namen veranlassen.

Antragsverfahren

  1. Einreichen des Antrags
    1. 1.1  Per Post(für die Vorprüfung): Antragsteller/-in muss das Antragsformular und aller kopien der erforderlichen Unterlagen per Post an das Generalkonsulat in München senden.
      1. Königlich Thailändisches Generalkonsulat - Legalisierungsabteilung
        Törringstr. 20, 81675 München
        (Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an)
      2.  
    2. Erforderliche Unterlagen:
    3. (1) Antragsformular für Vollmacht/ Einverständniserklärung (Herunterladen)
    4. (2) Kopien der Meldebestätigun in Deutschland des Antragstellers
    5. (3) Basisdokumente (Kopien):
      • Kopien des thailändischen Personalausweises des Antragstellers
      • Kopien des Reisepasses des Antragstellers
      • Kopien des thailändischen Hausregisters des Antragstellers
      • Kopien des thailändischen Personalausweises der zu bevollmächtigenden Person
      • Kopien des thailändischen Hausregisters der zu bevollmächtigenden Person
    6. * Weitere Unterlagen können nach Bedarf verlangt werden: Z.B. Nachweise über Namensänderungen

    7. Hinweis 
    8. Bei Abholung der Unterlagen muss Antragsteller/-in unseren Sachbearbeitern den Personalausweis und Reisepass im Original auch vorlegen
    9.  
    10. 1.2  Den Antrag persönlich beim Generalkonsulat einreichen: : Antragsteller müssen im Voraus per E-Mail einen Termin vereinbaren. (Sie werden dann noch einen Termin erhalten, um Ihre Dokumente später beim Generalkonsulat abzuholen.
      1. Tel. 089 944 677-113 (montags – freitags um 14:00 – 17:00 Uhr) oder
      2. E-Mail:    [email protected]

  2. Die Dokumente zurückerhalten: : Unsere Sachbearbeiter werden Ihre Dokumente überprüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten dann noch einen Termin, um Ihre Dokumente vor unseren Sachbearbeitern zu unterschreiben und die Gebühr zu bezahlen.

Gebühren 

15€ pro Stempel (nur Barzahlung)


Häufig beantragte Vollmachten

  1. Vollmacht und Einwilligung für Auslandsreise von Minderjährigen: das in Deutschland lebende Elternteil kann eine Vollmacht erteilen und gleichzeitig dem Außenministerium von Thailand gegenüber seine Einwilligung abgeben, dass seine in Thailand lebenden Kinder ins Ausland gehen dürfen. Mit dieser Vollmacht und Einwilligung akzeptiert dieses Elternteil die Bestimmungen des Außenministeriums von Thailand, aus denen u. a. hervorgeht, dass die von den Kindern verursachten Kosten von den Eltern übernommen werden. Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten vorgelegt werden müssen, sind:
    • Sorgerechtsbescheinigung (Por. Kor. 14) oder Befragungsbogen hinsichtlich des Sorgerechts (Gebührenpflichtig; der Vordruck ist beim Generalkonsulat erhältlich.)
    • Kopie der thailändischen Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie des thailändischen Hausregisters des Kindes
    • Kopie des thailändischen Personalausweises des Kindes (falls vorhanden)
    • Kopie des thailändischen Reisepasses des Kindes (falls vorhanden)

  2. Vollmacht zur Beschaffung einer Sorgerechtsbescheinigung (Por. Kor. 14): Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten vorgelegt werden müssen, sind:
    • Befragungsbogen hinsichtlich des Sorgerechts (Gebührenpflichtig; der Vordruck ist beim Generalkonsulat erhältlich.)
    • Kopie der thailändischen Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie des thailändischen Hausregisters des Kindes

  3. Vollmacht zur Anmeldung des Familienstandes nach der Heirat: Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland geheiratet haben, müssen ihre Ehe auch in Thailand anmelden, und zwar bei dem Bezirksamt, bei dem sie angemeldet sind. Ein zusätzliches Dokument, das zu den oben aufgeführten Basisdokumenten vorgelegt werden muss, ist:
    • wenn Heirat nach deutschem Recht, die deutsche und bereits legalisierte Heiratsurkunde mit thailändischer Übersetzung, die bereits vom Generalkonsulat oder von der Botschaft in Berlin beglaubigt ist (siehe Beglaubigung des deutschen amtlichen Dokuments) oder
    • wenn Heirat nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat oder bei der Botschaft, die thailändische Heiratsurkunde. Bitte beachten Sie, dass – falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt – für die Änderung des Nachnamens seit kurzem die Zustimmung des Ehemannes benötigt wird. Der Vollmacht muss daher die Zustimmung des Ehemannes beigefügt werden. Diese Einverständniserklärung (Der Vordruck ist beim Generalkonsulat erhätlich.) muss vom Generalkonsulat gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ bestätigt werden.

  4. Vollmacht zur Anmeldung der Familienstandes nach der Scheidung: Thailändische Staatsbürger, die sich in Deutschland scheiden lassen, müssen ihre Scheidung auch in Thailand anmelden, und zwar beim Bezirksamt, bei dem sie angemeldet sind. Ein zusätzliches Dokument, das zu den oben aufgeführten Basisdokumenten vorgelegt werden muss, ist:
    • wenn Scheidung nach deutschem Recht, das deutsche Scheidungsurteil (mit Rechtskraftsvermerk) mit thailändischer Übersetzung, das bereits vom Generalkonsulat oder von der Botschaft in Berlin beglaubigt ist (siehe dazu Beglaubigung von Dokumenten) oder
    • wenn Scheidung nach thailändischem beim Generalkonsulat oder bei der Botschaft, die thailändische Scheidungsurkunde.

  5. Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung (vom zuständigen Heimatbezirksamt in Thailand) zur Vorlage beim Standesamt in Deutschland

  6. Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung (vom Zentralregistrierungsamt in Bangkok) zur Vorlage beim Standesamt in Deutschland

  7. Vollmacht zur Beschaffung einer Abschrift der Geburtsurkunde bzw. zur Beschaffung einer Geburtsortsbescheinigung

  8. Vollmacht zur Beschaffung einer Abschrift aus dem Einwohnerregister/ Hausregister

  9. Vollmacht zur Anmeldung des im Ausland geborenen Kindes im Hausregister in Thailand

  10. Vollmacht hinsichtlich des Kaufs/Verkauf/Überschreibung/Hypotheke (Grundstück/Haus/Wohnung): Hierfür wird ein gesondertes Antragsformular von der betreffenden Dienststelle/Bank benötigt: Zusätzliche Dokumente, die zu den oben genannten Basisdokumenten vorgelegt werden müssen, sind u. a.:
    • Auszug aus dem Grundbuch bzw. Besitzurkunde (นส. 3)