Konsularservice

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Namensbescheinigung

 

Diese Bescheinigung, die bestätigt, ob der thailändische Name (Vor- bzw. Zwischenname) für das männliche oder weibliche Geschlecht geeignet ist, dient zur Vorlage beim deutschen Standesamt zum Zweck der Namensgebung.

Diesbezüglich kann das Generalkonsulat traditionsgemäß und namensgesetzkonform nur folgende Namen bestätigen (vgl. hierzu § 4ff. des thailändischen Namensgesetzes (3. Ausgabe) vom 2005). Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, die Namensbescheinigung nicht auszustellen, wenn die Antragsteller keinen geeigneten thailändischen Namen finden können.

Bitte einen Termin im Voraus vereinbaren unter Tel. 089 944 677-113
Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
Oder per E-Mail: l[email protected]

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Kopie des Reisepasses
  • Gewünschte Schreibweise des thailändischen Namens in Thai und in Englisch (Gegebenenfalls kann diese vom Generalkonsulat empfohlen werden.)
  • Ein mit 4,05 Euro frankierter Rückumschlag

Gebühr:  15 Euro pro Exemplar


Lebensbescheinigung

 

Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller, der im Besitz der thailändischen Staatsbürgerschaft ist, gegenwärtig bzw. permanent in Deutschland lebt. Der Antrag muss nur persönlich beim Generalkonsulat eingereicht werden.

  • Bitte einen Termin im Voraus vereinbaren unter Tel. 089 944 677-113
    Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
    Oder per E-Mail: [email protected]

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • 2 Kopien des Reisepasses
  • 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
  • 2 Kopien des thailändischen Personalausweises
  • 2 Kopien des thailändischen Beamtenausweises (falls vorhanden)
  • 2 Kopien der Meldebestätigung in Deutschland

Jede Fotokopie muss von dem Antragsteller unterschrieben werden.

Gebühr:  15 Euro pro Exemplar


Thailändisches polizeiliches Führungszeugnis
(Police Clearance Certificate)

 

Thailändische Staatsbürger bzw. non-Thailändische Staatsbürger können ein Thailändisches polizeiliches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate), das vom Police Clearance Certificate Center - Royal Thai Police ausgestellt wird, direkt bei der zuständigen Behörde in Thailand beantragen:

Police Clearance Certificate Center
1. Floor, Building 24
Royal Thai Police
Rama 1 Road, Pathumwan
Bangkok 10330 Thailand

Tel. +66 (0) 2205 2167-9
Fax +66 (0) 2205 1295

E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Weitere Informationen können Sie auf der Website entnehmen: http://www.pcscenter.sb.police.go.th/

Abnahme der Fingerabdrücke beim Generalkonsulat in München

Zur Beantragung eines Thailändischen polizeilichen Führungszeugnisses in Thailand sind die Fingerabdrücke des Antragstellers/ der Antragstellerin erforderlich (2 Exemplare). Die Abnahmen der Fingerabdrücke können beim Generalkonsulat in München durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Voraus.

  • Tel. 089 944 677-113
    Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
    Oder per E-Mail: [email protected]

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Reisepass bzw. Personalausweis im Original und eine Kopie davon
  • Kopie des thailändischen Hausregisters
  • Kopie der Meldebestätigung in Deutschaland oder Kopie der Aufenthaltstitel-Karte
  • 2 Passbilder

Gebühr:  15 Euro pro Exemplar