Konsularservice
Diese Bescheinigung, die bestätigt, ob der thailändische Name (Vor- bzw. Zwischenname) für das männliche oder weibliche Geschlecht geeignet ist, dient zur Vorlage beim deutschen Standesamt zum Zweck der Namensgebung.
Diesbezüglich kann das Generalkonsulat traditionsgemäß und namensgesetzkonform nur folgende Namen bestätigen (vgl. hierzu § 4ff. des thailändischen Namensgesetzes (3. Ausgabe) vom 2005). Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, die Namensbescheinigung nicht auszustellen, wenn die Antragsteller keinen geeigneten thailändischen Namen finden können.
Bitte einen Termin im Voraus vereinbaren unter Tel. 089 944 677-113
Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
Oder per E-Mail: l[email protected]
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 15 Euro pro Exemplar
Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller, der im Besitz der thailändischen Staatsbürgerschaft ist, gegenwärtig bzw. permanent in Deutschland lebt. Der Antrag muss nur persönlich beim Generalkonsulat eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Jede Fotokopie muss von dem Antragsteller unterschrieben werden.
Gebühr: 15 Euro pro Exemplar
Thailändische Staatsbürger bzw. non-Thailändische Staatsbürger können ein Thailändisches polizeiliches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate), das vom Police Clearance Certificate Center - Royal Thai Police ausgestellt wird, direkt bei der zuständigen Behörde in Thailand beantragen:
Police Clearance Certificate Center
1. Floor, Building 24
Royal Thai Police
Rama 1 Road, Pathumwan
Bangkok 10330 Thailand
Tel. +66 (0) 2205 2167-9
Fax +66 (0) 2205 1295
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Weitere Informationen können Sie auf der Website entnehmen: http://www.pcscenter.sb.police.go.th/
Abnahme der Fingerabdrücke beim Generalkonsulat in München
Zur Beantragung eines Thailändischen polizeilichen Führungszeugnisses in Thailand sind die Fingerabdrücke des Antragstellers/ der Antragstellerin erforderlich (2 Exemplare). Die Abnahmen der Fingerabdrücke können beim Generalkonsulat in München durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Voraus.
Erforderliche Unterlagen
Gebühr: 15 Euro pro Exemplar