Konsularservice
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Lebensbescheinigung
Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller, der im Besitz der thailändischen Staatsbürgerschaft ist, gegenwärtig bzw. permanent in Deutschland lebt. Der Antrag muss nur persönlich beim Generalkonsulat eingereicht werden.
- Bitte einen Termin im Voraus vereinbaren unter Tel. 089 944 677-113
Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
Oder per E-Mail: [email protected]
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Herunterladen)
- 2 Kopien des Reisepasses
- 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
- 2 Kopien des thailändischen Personalausweises
- 2 Kopien des thailändischen Beamtenausweises (falls vorhanden)
- 2 Kopien der Meldebestätigung in Deutschland
Jede Fotokopie muss von dem Antragsteller unterschrieben werden.
Gebühr: 15 Euro pro Exemplar
Namensbescheinigung
Diese Bescheinigung, die bestätigt, ob der thailändische Name (Vor- bzw. Zwischenname) für das männliche oder weibliche Geschlecht geeignet ist, dient zur Vorlage beim deutschen Standesamt zum Zweck der Namensgebung.
Diesbezüglich kann das Generalkonsulat traditionsgemäß und namensgesetzkonform nur folgende Namen bestätigen (vgl. hierzu § 4ff. des thailändischen Namensgesetzes (3. Ausgabe) vom 2005). Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, die Namensbescheinigung nicht auszustellen, wenn die Antragsteller keinen geeigneten thailändischen Namen finden können.
Bitte einen Termin im Voraus vereinbaren unter Tel. 089 944 677-113
Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr, von Montag – Freitag (außer Feiertage)
Oder per E-Mail: l[email protected]
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular (Herunterladen)
- Kopie des Reisepasses
- Gewünschte Schreibweise des thailändischen Namens in Thai und in Englisch (Gegebenenfalls kann diese vom Generalkonsulat empfohlen werden.)
- Ein mit 4,05 Euro frankierter Rückumschlag
Gebühr: 15 Euro pro Exemplar