Konsularservice
Bevor Sie die deutschen Urkunden in Thailand verwenden können, müssen diese Unterlagen zunächst von der zuständigen deutschen Behörde bzw. des Landgerichts beglaubigt werden (Die Originaldokumente sind für die Legalisierung bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein) und von dem/der ermächtigten Übersetzer/-in in thailändische Sprache übersetzt werden. Sie können danach Ihre beglaubigten Dokumente beim Generalkonsulat einreichen. Das Generalkonsulat wird anschließend die Beglaubigung der Unterschrift des Präsidenten des Amts- oder des Landgerichts vornehmen.
Arten von amtlichen Dokumenten:
Hinweis: Die Dokumente, die von den Kreisgemeinden bzw. Kreistädten ausgestellt wurden, müssen vorher von der zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landratsamt beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Bezirksregierung beglaubigt werden. Die Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung in Bayern oder Baden-Württemberg können Sie auf dieser Seite entnehmen.
Erforderliche Unterlagen und Gebühren:
Antragsverfahren
Gebühren
15 Euro pro Stempel (nur Barzahlung vor Ort )
Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung
Bayern
Bezirksregierung/ Regierungpräsidium | Adresse | Tel. |
---|---|---|
Mittelfranken | PF 606, 91511 Ansbach |
0981-533-03 |
Oberfranken | Ludwigstr. 20, 95420 Bayreuth |
0921-604-1735 |
Unterfranken | PF 63 49, 97013 Würzburg |
0931-380-1126 0931-380-1227 |
Niederbayern | Regierungsplatz 540, 84028 Landshut |
0871-808-01 |
Oberbayern | 80534 München | 0892-176-2295 |
Oberpfalz | 93039 Regensburg | 0941-568-00 |
Schwaben | 96145 Augsburg | 0821-327-01 |
Baden-Württemberg
Bezirksregierung/ Regierungspräsidium | Adresse | Tel. |
---|---|---|
Freiburg | 79083 Freiburg |
0761-208-2028 0761-208-2017 |
Karlsruhe | 76247 Karlsruhe | 0721-926-3234 |
Stuttgart | Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart |
0711-904-2566 |
Tübingen | Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen |
0707-175-70 |