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Beglaubigung von amtlichen deutschen Dokumenten
(zur Vorlage bei der thailändischen Behörde)

 

Bevor Sie die deutschen Urkunden in Thailand verwenden können, müssen diese Unterlagen zunächst von der zuständigen deutschen Behörde bzw. des Landgerichts beglaubigt werden (Die Originaldokumente sind für die Legalisierung bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein) und von dem/der ermächtigten Übersetzer/-in in thailändische Sprache übersetzt werden. Sie können danach Ihre beglaubigten Dokumente beim Generalkonsulat einreichen. Das Generalkonsulat wird anschließend die Beglaubigung der Unterschrift des Präsidenten des Amts- oder des Landgerichts vornehmen.

Arten von amtlichen Dokumenten:

  • Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Heiratseintrag (mehrsprachig)
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Sterbeurkunde
  • Einbürgerungsurkunde

Hinweis: Die Dokumente, die von den Kreisgemeinden bzw. Kreistädten ausgestellt wurden, müssen vorher von der zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landratsamt beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Bezirksregierung beglaubigt werden. Die Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung in Bayern oder Baden-Württemberg können Sie auf dieser Seite entnehmen.

  • Scheidungsurteile oder andere rechtskräftig Gerichtsbeschlüsse müssen vom zuständigen Landsgericht beglaubigt werden.

Erforderliche Unterlagen und Gebühren:

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Originaldokument mit Übersetzung und eine Kopie davon
  • Kopie des Reisepasses bzw. des Personalwusweises
  • Kopie des thailändischen Hausregisters
  • Gebühren: 15€ pro Stempel
  • Ein DIN A4 mit 4,05€ frankierter Rückumschlag (wenn der Antragsteller die Dokumente per Post zurückgeschickt haben möchte)

Antragsverfahren

  1. Einreichen des Antrags
    • 1.1  Per Post: Antragsteller müssen das Antragsformular für Legalisierung und die Kopien aller erforderlichen Unterlagen per Post an das Generalkonsulat in München senden.
      • Königlich Thailändisches Generalkonsulat - Legalisierungsabteilung
        Törringstr. 20, 81675 München
        (Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an)
    • 1.2  Den Antrag persönlich beim Generalkonsulat einreichen: Antragsteller müssen im Voraus entweder telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. (Sie werden dann noch einen Termin erhalten, um Ihre Dokumente später beim Generalkonsulat abzuholen.
      • Tel. 089 944 677-113 (montags - freitags um 14:00 - 17:00 Uhr) oder
      • E-Mail: [email protected]

  2. Die beglaubigte Dokumente zurückerhalten
    1. 2.1  Per Post: Unsere Sachbearbeiter werden die Dokumente überprüfen und wenn alles in Ordnung ist, Ihren Antrag bearbeiten. Ihr Dokument wird an Sie per Post zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat keine Verantwortung im Falle eines Postverlustes übernimmt.
    2. 2.2  Selbstabholung: Unsere Sachbearbeiter werden die Dokumente überprüfen und wenn alles in Ordnung ist, Ihren Antrag bearbeiten. Sie erhalten dann noch einen Termin, um Ihre Dokumente persönlich beim Generalkonsulat abzuholen und die Gebühr zu bezahlen.

Gebühren

15 Euro pro Stempel (nur Barzahlung)


Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung

Bayern

Bezirksregierung/ Regierungpräsidium Adresse Tel.
Mittelfranken PF 606,
91511 Ansbach

0981-533-03

Oberfranken Ludwigstr. 20,
95420 Bayreuth
0921-604-1735
Unterfranken PF 63 49,
97013 Würzburg

0931-380-1126

0931-380-1227

Niederbayern Regierungsplatz 540,
84028 Landshut
0871-808-01
Oberbayern 80534 München 0892-176-2295
Oberpfalz 93039 Regensburg 0941-568-00
Schwaben 96145 Augsburg 0821-327-01

 

Baden-Württemberg

Bezirksregierung/ Regierungspräsidium Adresse Tel.
Freiburg 79083 Freiburg

0761-208-2028

0761-208-2017

Karlsruhe 76247 Karlsruhe 0721-926-3234
Stuttgart Ruppmannstr. 21,
70565 Stuttgart
0711-904-2566
Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 20,
72072 Tübingen
0707-175-70