Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 10 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022

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Reisepassverlust / -diebstahl

 

  • im Fall des Verlustes oder Diebstahls eines gültigen Reisepasses muss der Antragsteller sich zunächst bei der zuständigen Behörde (z.B. Polizei oder Ordnungsamt oder Stadtverwaltung) melden, um eine Verlust- oder Diebstahlanzeige mit Angabe der Reisepassnummer zu bekommen.

  • Zur Beantragung eines neuen Reisepasses müssen die Verlust- oder Diebstahlanzeige und eine Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses sowie ein Identitätsnachweis, nämlich thailändischer Personalausweis oder Kopie des thailändischen Hausregisters, bei dem Generalkonsulat in München vorgelegt werden.

  • im Fall, dass der Reisepass der untengenannten Antragsteller, verloren oder gestohlen ist:

    • Thailänder, der einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland hat, z.B. als Tourist
    • Thailänder, der zwar einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland hat aber zwingend notwendig ins Ausland reisen muss
  • können sie das Generalkonsulat für die Erstellung eines Ersatznachweises zum verlorenen oder gestohlen Reisepass für die Rückreise nach Thailand kontaktieren.

    • Telefonnummer: +49 (0) 89 944 677-111 (montags - freitags von 14.00 - 17.00 น. Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats)
    • Notrufnummer (Hotline): +๔๙ (๐) ๑๕๒๐ ๒๑๒ ๕๐๓๘ (nur außerhalb der Betriebszeiten)