Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 10 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022
im Fall des Verlustes oder Diebstahls eines gültigen Reisepasses muss der Antragsteller sich zunächst bei der zuständigen Behörde (z.B. Polizei oder Ordnungsamt oder Stadtverwaltung) melden, um eine Verlust- oder Diebstahlanzeige mit Angabe der Reisepassnummer zu bekommen.
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses müssen die Verlust- oder Diebstahlanzeige und eine Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses sowie ein Identitätsnachweis, nämlich thailändischer Personalausweis oder Kopie des thailändischen Hausregisters, bei dem Generalkonsulat in München vorgelegt werden.
im Fall, dass der Reisepass der untengenannten Antragsteller, verloren oder gestohlen ist:
können sie das Generalkonsulat für die Erstellung eines Ersatznachweises zum verlorenen oder gestohlen Reisepass für die Rückreise nach Thailand kontaktieren.