Konsularservice
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand für Filmarbeiten/Dreharbeiten in Thailand (Filmproduzenten/ Filmcrew / Schauspieler) einzureisen.
→ nur mit Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand
(weitere Infos auf thailandfilmoffice.org)
Für die Tätigkeit in einer Medien- bzw. Nachrichtenagentur in Thailand (Journalisten/ Berichterstatter) einzureisen, beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (M) Media/Press based in Thailand.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 15 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 01.09.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes wird von den zuständigen Behörden in Thailand beraten und unterstützt.
3 Monate (einmalige Einreise)
60 Tage
70 Euro
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier : Länderliste und Hinweise