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Beglaubigung von Free-Sale-Dokumenten

 

Free-Sale Dokumente (sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Sprache) müssen zunächst von der zuständigen Behörde; z.B. Regierungspräsidium und Landsgericht beglaubigt werden.

Das Generalkonsulat kann grundsätzlich die Free-Sale-Dokumente ohne Beglaubigung von deutschen Behörden nicht beglaubigen.

Wenn den Dokumenten eine englische oder thailändische Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt wurden, beiliegt, müssen die beiden Dokumente (Original und Übersetzung) zusammengeheftet werden und der Übersetzer muss bei der Heftung unterschreiben.

Im Falle einer englischen Übersetzung muss die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt und darauf hin die Unterschrift des Notars vom Amtsgericht, bei dem er sich hat registrieren lassen, beglaubigt sein.

Im Falle einer thailändischen Übersetzung müssen die Dokumente von einem der ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. In diesem Fall ist die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers vom Notar nicht notwendig, denn eine Liste der ermächtigten Übersetzer für die thailändische Sprache unterhält das Generalkonsulat.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Originaldokument mit Überstzung und eine Kopie davon
  • Anschreiben der Firma mit den Angaben zur Art sowie der Anzahl der Dokumente
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Antragstellers oder der berechtigten Person, die das Anschreiben der Firma unterschreibt.
  • Gebühr beträgt 15€ pro Stempel (nur Barzahlung)

Antragsverfahren

  1. Einreichen des Antrags
    1. 1.1  Per Post: : Antragsteller muss das Antragsformular für Legalisierung und die Kopien aller erforderlichen Unterlagen per Post an das Generalkonsulat in München zur Vorabprüfung senden.;
      1. Königlich Thailändisches Generalkonsulat - Legalisierungsabteilung
      2. Törringstr. 20, 81675 München
      3. (Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an)
    2. 1.2  Den Antrag persönlich beim Generalkonsulat einreichen: Antragsteller müssen im Voraus per E-Mail einen Termin vereinbaren. (Sie werden dann noch einen Termin erhalten, um Ihre Dokumente später beim Generalkonsulat abzuholen.
      1. Tel. 089 944 677-113 (montags - freitags um 14:00 - 17:00 Uhr) oder
      2. E-Mail:    [email protected]

  2. Die beglaubigte Dokumente zurückerhalten
    1. 2.1  Selbstabholung: Unsere Sachbearbeiter werden die Dokumente überprüfen und wenn alles in Ordnung ist, Ihren Antrag bearbeiten. Sie erhalten dann noch einen Termin, um Ihre Dokumente persönlich beim Generalkonsulat abzuholen und die Gebühr zu bezahlen.

Gebühren

15 Euro pro Stempel (nur Barzahlung)