Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 11 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 27 Juni 2022
Einreisemaßnahmen für verschiedene Gruppen von ausländischen Reisenden
Visumsgültigkeit und Aufenthaltsdauer im Königreich
Einreisemaßnahmen für verschiedene Gruppen von ausländischen Reisenden
Ausländische Reisende, die nach Thailand einreisen wollen, können in die folgenden Kategorien eingeteilt werden :
Diese 3 Einreisemaßnahmen hängen von der Nationalität, dem Zweck der Einreise nach Thailand und der Dauer des Aufenthalts in Thailand des Reisenden ab. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website: Länderliste und Hinweise
Der Reisepass (Ordinary Passport)
Der Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Kinderreisepass, oder das Reisedokument muss am Tag der Ankunft in Thailand mindestens 6 Monate gültig sein.
Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen, eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich. Inhaber von blauen Reiseausweisen und grauen Reisedokumenten (in Deutschland ausgestellter Passersatz für Asylbewerber, Flüchtlinge und Staatenlose) müssen unbedingt vor Reiseantritt ein Visum beantragen.
Das Königlich Thailändische Generalkonsulat in München stellt keine Visa für Personen aus, deren Reisepässe bei der Einreise nach Thailand weniger als 6 Monate gültig sind. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als 6 Monate, wird die Einreise nicht gewährt, sodass die sofortige Rückreise anzutreten ist. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, auf die Gültigkeit des Reisepasses zu achten.
Visumspflicht
Deutsche Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen pro Einreise ohne Visum in Thailand aufhalten, auch bei Einreisen über Landweg.
Bitte beachten Sie, dass ein visumfreies Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab ein Visum beantragt werden.
Visumsgültigkeit und Aufenthaltsdauer im Königreich
Visumsgültigkeit
Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt nach Thailand möglich, da das Visum für eine Einreise ab Ausstellungstag für 3 Monate gültig ist. Im Falle, dass ein Visumantrag früher als 3 Monate wie genannt eingereicht und dadurch die Visumsgültigkeit vor Einreise in Thailand abläuft, wird das Generalkonsulat die Gebühr nicht zurückerstatten und es müsse ein neues Visum beantragt werden.
Sie können die Visumsgültigkeit in Ihrem Visumaufkleber überprüfen, vom Anfangsdatum (VALID FROM) bis zum Ablaufdatum (VALID UNTIL). Der Antragsteller muss also spätestens innerhalb des Ablaufdatums (VALID UNTIL) in Thailand einreisen.
Aufenthaltsdauer im Königreich
Nach der Einreise in Thailand hängt die genehmigte Aufenthaltsdauer in Thailand von der Visumart ab, die Ihnen ausgestellt wurde (VISA TYPE). Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag. Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigration Office in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird nur vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Visum mit einmaliger Einreise (Single Entry) eine einzige Einreise in Thailand gestattet. Nach der Ausreise aus Thailand wird Ihr Visum ungültig und kann für eine Wiedereinreise nicht beansprucht werden (selbst wenn das Visum noch nicht abgelaufen ist).
Wichtige Hinweise: