Geburtsurkunde (Geburtsanzeige nach thailändischem Recht)
Thailändische Staatsbürger, deren Kinder in Deutschland geboren sind, können beim thailändischen Generalkonsulat in München die thailändische Geburtsurkunde ihrer Kinder beantragen. Das gilt für Kinder aus thailändisch - deutschen bzw. thailändisch - anderen ausländischen Ehen.
Antragsverfahren zur Beantragung einer thailändischen Geburtsurkunde
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Herunterladen)
- Kopie der von dem Regierungspräsidium legalisierten mehrsprachige/Internationale Geburtsurkunde des Kindes
(Weitere Information bitte siehe Liste der Regierungspräsidien) Eine Übersetzung in die thailändische Sprache ist nicht notwendig.
- Kopie des offiziellen Nachweises mit den Angaben zum Namen des Krankenhauses
- Kopie des offiziellen Nachweises mit den Angaben zum der Geburtszeit und dem Geburtsgewicht des Kindes
Vom thailändischen Elternteil beizubringen Unterlagen (wenn beide Elternteile Thailänder sind, muss jeder Elternteil seine eigenen Dokumente einreichen)
- Kopie des Reisepasses
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des thailändischen Hausregisters (falls die aktuelle Adresse in Thailand nicht mit der Adresse im Personalausweis übereinstimmt)
- Kopie der Meldebescheinigung in Deutschland bzw. der Aufenthaltstitel-Karte
Vom ausländischen Elternteil beizubringen Unterlagen
- Kopie des Reisepasses
- Kopie des deutschen Personalausweises (wenn ein Reisepass nicht vorhanden ist)
- Kopie der Meldebescheinigung in Deutschland bzw. der Aufenthaltstitel-Karte
Weitere erforderliche Unterlagen
- Bei verheirateten Eltern
- Kopie der thailändischen Heiratsurkunde oder der Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) oder der deutschen Heiratsurkunde. Die deutsche Heiratsurkunde muss zunächst von dem Regierungspräsidium beglaubigt werden, und in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Bei ausländischem Vater und thailändischer Mutter, die aber nicht gesetzlich verheiratet sind. Der Name des Kindsvaters wurde aber in der Geburtsurkunde eingetragen.
- Kopie der deutschen Bescheinigung über Vaterschaftsanerkennung. Die Bescheinigung muss zunächst von dem Regierungspräsidium beglaubigt werden, und in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Kopie der Sorgerechtserklärung oder der Negativbescheinigung vom Jugendamt. Diese darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein, und muss zunächst von dem Regierungspräsidium beglaubigt werden , und in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Bei thailändischem Vater und ausländischer Mutter, die aber nicht gesetzlich verheiratet sind
- Kopie des DNA Tests mit thailändischer Übersetzung (wenn das Ergebnis in Englisch ist, ist eine Übersetzung nicht notwendig) oder Kopie des Gerichtsurteils für die Vaterschaftsanerkennung
- Antragsformular für den Nachweis der Vaterschaft für thailändische Staatsangehörige (hier klicken)
- 2 Passbilder in 4x6 cm (eins vom Kind und eins vom Vater)
- Bei geschiedenen Eltern
- Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) oder eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteil. Dieses Scheidungsurteil muss zunächst vom Landgericht legalisiert werden, und in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Kopie der Sorgerechtserklärung, die von dem Regierungspräsidium beglaubigt wurde oder Kopie des Gerichtsurteils für das alleinige Sorgerecht, das zunächst vom zuständigen Landgericht beglaubigt wurde. Diese Dokumente müssen in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Falls in der Geburtsurkunde nur der Name der Mutter steht, ohne den Namen des Kindsvaters
- Kopie der Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom Jugendamt. Diese darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein und muss vom Regierungspräsidium legalisiert werden, in die thailändische Sprache Übersetzt werden.
- Bei gestorbenem Vater oder bei gestorbener Mutter
- Bei über 20 Jahre alt Kindern
- Befragungsbogen vom thailändischen Elternteil auszufüllen (hier klicken)
- Falls Eltern bereits Kinder haben, die von denselben Eltern früher geboren wurden
- Kopie der Geburtsurkunde jedes älteren Geschwisters (von den gleichen Eltern)
Hinweise: Antragsteller müssen ebenfalls dem Sachbearbeiter beim Generalkonsulat alle Dokumente im Original vorlegen. Der Sachbearbeiter kann im Einzelfall zusätzliche Dokumente anfordern.
Gebühren: Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei.
Gebühr für beglaubigte Fotokopien der Geburtsurkunde: 15€ pro Exemplar (Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde für verschiedenen Gelegenheit in der Zukunft beantragen sollen.
Anmeldung Ihres Kindes im Hausregister in Thailand
- Kontaktieren Sie das zuständige Bezirksamt in Thailand und legen Sie dem zuständigen Sachbearbeiter die thailändische Geburtsurkunde mit dem thailändischen oder beglaubigte Abschrift des deutschen Reisepass mit Übersetzung auf Thailändisch vor.
- Nach der Eintragung Ihres Kindes im Hausbuch sollen Sie eine Abschrift aus dem Hausregister Ihres Kindes beantragen, um diese bei Bedarf in Deutschland zu verwenden.
- Falls Sie nicht in der Lage sind, das Verfahren in Thailand selbst zu erledigen. Kontaktieren Sie bitte das zuständige Bezirksamt in Thailand, ob die Erledigung durch eine Bevollmächtigung möglich ist. Sie können sich danach mit der Legalisierungsabteilung beim Generalkonsulat in Verbindung setzen, um eine Vollmacht zu beantragen (weitere Informationen siehe die Vollmacht).
Beantragung eines thailändischen Reisepasses (E-Pass) für Ihr Kind
Wenn Ihr Kind eine thailändische Geburtsurkunde hat, können Sie für Ihr Kind einen ersten thailändischen Reisepass mit Gültigkeit von 5 Jahren beantragen. Informationen über die Beantragung eines Reisepasses können Sie auf der Seite
Reisepass finden.
Wichtige Informationen
- Gemäß deutschem Gesetz müssen die Personen mit 2 Nationalitäten (Thai-Deutsch) beim Ein-/Ausreisen in Deutschland der Grenzpolizei beide Reisepässe vorlegen.
- Bei der Einreise in Thailand legen Sie der Grenzpolizei den thailändischen Reisepass Ihres Kindes vor, und bei der Ausreise müssen Sie auch den thailändischen Reisepass der Grenzpolizei vorlegen.