Konsularservice

Konsularservice

วันที่นำเข้าข้อมูล 10 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022

| 5,768 view

Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft

 

Thailändische Staatsbürger, die aus der thailändischen Staatsbürgerschaft entlassen werden möchten, können die folgenden Schritte befolgen:

Antragsverfahren zur Beantragung einer Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft

cr_process


Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft: Fall 1 - Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft durch Heirat1 (ชายหรือหญิงซึ่งได้แปลงสัญชาติตามคู่สมรส)

§13 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508 „eine thailändische Staatsbürgerin, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet ist, kann sich in der Staatsangehörigkeit ihres Mannes nach dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seines Landes einbürgern lassen. Wenn sie aus der thailändischen Staatsbürgerschaft entlassen werden möchte, muss sie einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Behörde gemäß dem in den Ministerialvorschriften festgelegten Verfahren vorlegen"

Bei einer thailändischen Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und deren Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Heirat begründet ist (gemäß §13), ist in diesem Fall die “Rückbürgerung” möglich. Bevor Sie einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft einreichen können, müssen Sie zunächst Ihren Nachnamen nach der Heirat ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Sor.Chor. 1 (Herunterladen)
  • Lebenslaufbogen (Herunterladen)
  • Befragungsbogen (Herunterladen)
  • Befragungsbogen der Zeugen (Herunterladen)
  • Legalisierte Heiratsurkunde mit thailändischer Übersetzung: 2 Exemplare
  • Legalisierte Einbürgerungsurkunde mit thailändischer Übersetzung: 2 Exemplare (Liste deutscher Behörden für die Legalisierung)
  • 2 Kopien des Reisepasses
  • 2 Kopien des thailändischen Personalausweises
  • 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
  • 2 Kopien der Geburtsurkunde
  • 12 Passbilder
  • 6 Passbilder vom Vater des Antragstellers
  • 6 Passbilder von der Mutter des Antragstellers
  • 6 Passbilder vom Ehemann des Antragstellers
  • Reisepass des Ehemannes mit thailändischer Übersetzung: 2 Exemplare
  • Dokumente vom Zeugen: Eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters bzw. Personalausweises

Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft: Fall 2 - Thailändische Staatsbürger, die in Thailand geboren wurden oder die die thailändische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben gemäß §14 und §15 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508

§14 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508 „Wenn thailändische Staatsbürger, deren Vater oder Mutter Ausländer sind und die die Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter nach dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter erhalten haben, oder sie ihre thailändische Staatsangehörigkeit nach §12, Absatz 2 oder §12/1 (2) und (3) erhalten haben, weiterhin andere Staatsangehörigkeit besitzen möchten, müssen sie innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 20. Lebensjahr einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft gemäß dem in den Ministerialvorschriften festgelegten Verfahren vorlegen”

§15 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508 „Wenn thailändische Staatsbürger, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder die ihre thailändische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, aus ihrer thailändischer Staatsangehörigkeit entlassen werden möchten, müssen sie einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Behörde gemäß dem in den Ministerialvorschriften festgelegten Verfahren vorlegen”

  1. Thailändische Staatsbürger, die in Thailand geboren wurden und deren Vater Ausländer ist. Diese thailändische Staatsbürger sind nach dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Vaters berechtigt, Staatsangehörigkeit ihres Vaters zu erhalten.
  2. Thailändische Staatsbürger, für die die thailändische Staatsbürgerschaft durch die Eltern beantragt wurde, während sie minderjährig waren.
  3. Thailändische Staatsbürger aus Punkt 1, auch wenn nicht innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 20. Lebensjahr ein Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft eingereicht wird.
  4. Thailändische Staatsbürger aus Punkt 2, auch wenn nicht innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 20. Lebensjahr ein Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft eingereicht wird.
  5. Thailändische Staatsbürger, die eine andere Staatsbürgerschaft haben.
  6. Thailändische Staatsbürger, die die thailändische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Sor.Chor. 2 (Herunterladen)
  • Lebenlaufbogen (Herunterladen)
  • Befragungsbogen (Herunterladen)
  • Befragungsbogen der Zeugen (Herunterladen)
  • Legalisierte Einbürgerungsurkunde mit thailändischer Übersetzung: 2 Exemplare (Liste deutscher Behörden für die Legalisierung)
  • 2 Kopien des Reisepasses
  • 2 Kopien des Personalausweises
  • 2 Kopien des thailändischen Hausregisters
  • 2 Kopien der Geburtsurkunde
  • 12 Passbilder
  • 6 Passbilder vom Vater des Antragstellers
  • 6 Passbilder von der Mutter des Antragstellers
  • Dokumente vom Zeugen: Eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters bzw. Personalausweises

Widerruf des Antrags

Während Ihr Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft noch in Bearbeitung ist, können Sie Ihren Antrag widerrufen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Widerruf bei der Thailändischen Botschaft oder beim Generalkonsulat vorlegen.


Wichtige Hinweise

  • Eine Rücksendung Ihres Reisepasses an die Thailändische Botschaft oder an das Generalkonsulat gilt nicht als eine Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft.
  • Eine Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft ist rechtskräftig, wenn die Entlassung bereits in der Royal Thai Government Gazette (Ratchakitchanubeksa) gemäß §5 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508 amtlich veröffentlicht wurde. Das Entlassungsverfahren kann nicht mehr widerrufen werden.
  • Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft bedeutet, dass Sie die bürgerlichen Rechte als Thailänder/-in verlieren, z.B. das Recht auf Eigentum eines Grundstücks oder, dass für Sie bei der Einreise nach Thailand die Bestimmungen für Ausländer gelten, usw.
  • Im Antragsformular muss der Antragsteller Angaben zu mindestens 4 Zeugen machen, die die Geburt des Antragstellers bezeugen können. Erforderliche Angaben zu den Zeugen sind Vor- und Nachname, Anschrift, Beruf und Geburtstag.
  • Im Antragsformular müssen alle erforderlichen Angaben zu den Geschwistern des Antragstellers gemacht werden. Erforderliche Angaben sind Vor- und Nachname, Anschrift, Beruf und Geburtstag.
  • Gemäß §13 des Gesetzes über Staatsangehörigkeit B.E. 2508 kann das Entlassungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn eine Thailänderin einen ausländischen Ehemann geheiratet hat und dieser gestoben ist. Denn für das Verfahren ist es erforderlich, dass der Ehemann selbst vor dem Sachbearbeiter unterschreibt. Die Vorlage einer Sterbeurkunde ist in diesem Fall nicht ausreichend.
  • Minderjährige (unter 20 Jahre alt) können einen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft nicht selbst einreichen.
  • Bitte nehmen Sie sich Zeit, Ihren Antrag und die einzureichenden Dokumente vollständig vorzubereiten, denn die Antragsstellung ist sehr arbeitsintensiv. Das Generalkonsulat leitet Ihren Antrag an das Innenministerium in Bangkok weiter und bei Unvollständigkeit der Unterlagen verzögert sich die weitere Bearbeitung.
  • Weitere Unterlagen können nach Bedarf angefordert werden.
  • Das Entlassungsverfahren kann 3 Jahre oder länger dauern.
  • Die Gebühren (z. B. für Bearbeitung, Beglaubigung von Unterlagen usw.) werden Sie vor Ort erfahren und bezahlen.
  • Die zuständige Behörde für das Entlassungsverfahren in Thailand ist die Polizeidienststelle “Special Branch Division II” in Bangkok. Wenn Sie das Entlassungsverfahren beschleunigen möchten, können Sie direkt bei der Polizeidienststelle “Special Branch Division II” den Antrag auf die Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft abgeben.

    Anschrift

Police Office "Special Brance Division 2"
Soi Ramindra 21
Khwaeng Anusaowaree, Khet Bhangkhen
Bangkok 10220, Thailand 
Tel. +66 2 551 2506-7
Fax +66 2 551-2508