Konsularservice
Einfuhr und Ausfuhr von Haustieren durch Passagiere, die die Tiere persönlich mitführen
„Lebende Tiere“ gelten als beschränkte Güter. Daher sind Haustiere, die Passagiere bei der Einreise mit sich führen, nicht von Zöllen befreit und dürfen nur mit einer Einfuhrgenehmigung des Department of Livestock Development (DLD) in das Königreich Thailand eingeführt werden.
Die Einzelheiten und Schritte sind auf der Website aufgeführt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Suvarnabhumi Airport Passenger Control Customs Office
Amphoe Bang Phli, Provinz Samut Prakan 10540
Telefon: 02-134-0400
E-Mail: [email protected]