Konsularservice

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FAQ

A

Die Namenänderung nach der Heirat muss zunächst im Hausregister beim zuständigen Bezirksamt in Thailand geändert werden. Falls Sie diese in Thailand nicht selbst erledigen können, können Sie einer volljährigen Person Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss Ihre Heiratsurkunde, die bereits von der zuständigen deutschen Behörde und vom Generalkonsulat beglaubigt wurde, mit thailändischer Übersetzung sowie eine Einverständniserklärung Ihres Ehemannes und eine Vollmacht von Ihnen bei der Legalization Division (Ministry of Foreign Affairs in Thailand) vorlegen, um eine Endbeglaubigung vorzunehmen. Anschließend kann diese Heiratsurkunde bei Ihrem zuständigen Bezirksamt vorgelegt werden, um den neuen Familienstand im Hausregister anzumelden. Sie erhalten dann eine Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) und ggf. ein Nachweis über Namensänderung (Chor. 5). Zur Beantragung eines neuen Personalausweises sowie eines neuen Reisepasses (mit Ihrem neuen Familiennamen) beim Generalkonsulat in München müssen Sie diese Unterlagen (Kor.Ror. 22 usw.) vorlegen.

Die Namenänderung nach der Heirat muss zunächst im Hausregister beim zuständigen Bezirksamt in Thailand geändert werden. Falls Sie diese in Thailand nicht selbst erledigen können, können Sie einer volljährigen Person Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss Ihre Heiratsurkunde, die bereits von der zuständigen deutschen Behörde und vom Generalkonsulat beglaubigt wurde, mit thailändischer Übersetzung sowie eine Einverständniserklärung Ihres Ehemannes und eine Vollmacht von Ihnen bei der Legalization Division (Ministry of Foreign Affairs in Thailand) vorlegen, um eine Endbeglaubigung vorzunehmen. Anschließend kann diese Heiratsurkunde bei Ihrem zuständigen Bezirksamt vorgelegt werden, um den neuen Familienstand im Hausregister anzumelden. Sie erhalten dann eine Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) und ggf. ein Nachweis über Namensänderung (Chor. 5). Zur Beantragung eines neuen Personalausweises sowie eines neuen Reisepasses (mit Ihrem neuen Familiennamen) beim Generalkonsulat in München müssen Sie diese Unterlagen (Kor.Ror. 22 usw.) vorlegen.

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Thailändische Männer können die Musterung zum Wehrdienst nur verschieben, wenn sie sich im Studium oder in der Ausbildung befinden. Aus anderen Gründen ist normalerweise kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das Wehrdienstsamt (สัสดีอำเภอ) in Ihrem Bezirk.

Thailändische Männer können die Musterung zum Wehrdienst nur verschieben, wenn sie sich im Studium oder in der Ausbildung befinden. Aus anderen Gründen ist normalerweise kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das Wehrdienstsamt (สัสดีอำเภอ) in Ihrem Bezirk.

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Alle thailändischen Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen und müssen sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmsweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Eine Bescheinigung auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst kann unter Vorlage einer Bescheinigung der Bildungsstätte und anderer erforderlichen Untelagen ausgestellt werden.

Alle thailändischen Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen und müssen sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmsweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Eine Bescheinigung auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst kann unter Vorlage einer Bescheinigung der Bildungsstätte und anderer erforderlichen Untelagen ausgestellt werden.

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In diesem Fall müssen Sie und Ihr Ehemann einen Antrag persönlich beim Generalkonsulat in München einreichen. Die erforderlichen Unterlagen sind: Ihr Reisepass und Reisepass Ihres Ehemannes im Original, Kopie des thailändischen Hausregisters, Kopie des thailändischen Personalausweises, eine Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) und Kopie des Grundbuchauszuges bzw. der Besitzurkunde (สำเนาโฉนดที่ดิน).

In diesem Fall müssen Sie und Ihr Ehemann einen Antrag persönlich beim Generalkonsulat in München einreichen. Die erforderlichen Unterlagen sind: Ihr Reisepass und Reisepass Ihres Ehemannes im Original, Kopie des thailändischen Hausregisters, Kopie des thailändischen Personalausweises, eine Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror. 22) und Kopie des Grundbuchauszuges bzw. der Besitzurkunde (สำเนาโฉนดที่ดิน).

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Wenn Sie nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu einer Passabteilung des Ministry of Foreign Affairs in Thailand zu bringen, können Sie einen Antrag auf Vollmacht und Einverständniserklärung bei der Legalisierungsabteilung des Generalkonsulats in München stellen. Die volljährige Person, der Sie Vollmacht erteilen, kann dann das Nötige in Ihrem Namen veranlassen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu einer Passabteilung des Ministry of Foreign Affairs in Thailand zu bringen, können Sie einen Antrag auf Vollmacht und Einverständniserklärung bei der Legalisierungsabteilung des Generalkonsulats in München stellen. Die volljährige Person, der Sie Vollmacht erteilen, kann dann das Nötige in Ihrem Namen veranlassen.