Konsularservice

Konsularservice

1,744 view

Beglaubigung des Arbeitsvertrags für Spezialitätenkoch/-köchin

 

Fall 1: Wenn Sie als Arbeitgeber den deutschen und thailändischen Musterarbeitsvertrag der Abteilung für Arbeitsangelegenheiten nehmen wollen.

  1. 1.1  Laden Sie den thailändischen und deutschen Musterarbeitsvertrag herunter

  2. 1.2  Füllen Sie die deutschen und thailändischen Verträge vollständig aus. Bitte beachten Sie dabei besonders den Mindestlohn eines Spezialitätenkochs, die Urlaubstage, die Arbeitszeit, die Überstunden, die Bedingungen am Arbeitsplatz und die Unterbringung. Diese müssen dem deutschen Arbeitsrecht eingehalten werden. Senden Sie die beiden ausgefüllten Verträge an das Generalkonsulat per E-Mail: [email protected] zur Überprüfung.

  3. 1.3  Das Generalkonsulat wird die Verträge prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie die weitere Schritte vorgehen:

    • Bei deutschem Arbeitsvertrag: Sie als Arbeitgeber müssen die deutschen Arbeitsverträge (Anzahl des Exemplars ist je nach Ihrem Bedarf), die bereits von dem Generalkonsulat geprüft worden sind, vor dem Notar unterschreiben. Der Notar soll bestätigen, dass der Arbeitgeber eingenhändig unterzeichnet haben. Anschließend müssen diese deutschen Arbeitsverträge vom unterzeichnungsbefugten Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt werden. Dann legen Sie die beglaugbigten Arbeitsverträge persönlich beim Generalkonsulat vor, um eine Endbeglaubigung vorzunehmen. Bitte fotokopieren Sie alle Arbeitsverträge, die Sie beglaubigen lassen wollen.
    • Bei thailändischem Arbeitsvertrag: Bitte legen Sie die thailändischen Arbeitsverträge, die bereits von dem Generalkonsulat geprüft worden sind, beim Generalkonsulat persönlich vor. Sie müssen vor dem Sachbearbeiter unterschreiben. Die Anzahl des Exemplars ist je nach Ihrem Bedarf. Bitte fotokopieren Sie alle Arbeitsverträge, die Sie beglaubigen lassen wollen.
    • Gebühren: 15 Euro pro Exemplar (In der Regel werden je 2 Exemplare für die deutsche und thailändische Version benötigt; 2 Versionen für den Arbeitgeber und 2 Versionen für den Arbeitnehmer).

Fall 2: Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag selbst angefertigt haben.

  1. 2.1  Senden Sie zuerst zur Überprüfung Ihre deutschen Arbeitsverträge an E-Mail: [email protected]. Bitte beachten Sie dabei besonders den Mindestlohn eines Spezialitätenkochs, die Urlaubstage, die Arbeitszeit, die Überstunden, die Bedingungen am Arbeitsplatz und die Unterbringung. Diese müssen dem deutschen Arbeitsrecht eingehalten werden.

  2. 2.2  Das Generalkonsulat wird die Verträge prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie die weitere Schritte vorgehen.

  3. 2.3  Sie als Arbeitgeber müssen die deutschen Arbeitsverträge (Anzahl des Exemplars ist je nach Ihrem Bedarf), die bereits von dem Generalkonsulat geprüft worden sind, vor dem Notar unterschreiben. Der Notar soll bestätigen, dass der Arbeitgeber eingenhändig unterzeichnet haben. Anschließend müssen diese deutschen Arbeitsverträge vom unterzeichnungsbefugten Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt werden.

  4. 2.4  Die vom Landgericht beglaubigten deutschen Arbeitsverträge müssen von einem ermächtigten Übersetzer in die thailändische Sprache übersetzt werden.

  5. 2.5  Anschließend legen Sie die beglaubigten deutschen Arbeitsverträge mit thailändischer Übersetzung und die thailändischen Arbeitsverträge persönlich beim Generalkonsulat vor, um die Endbeglaubigung vorzunehmen. Die Anzahl des Exemplars ist je nach Ihrem Bedarf. Bitte fotokopieren Sie alle Arbeitsverträge, die Sie beglaubigen lassen wollen.
  6. Gebühren: 15€ pro Exemplar (In der Regel werden je 2 Exemplare für die deutsche und thailändische Version benötigt; 2 Versionen für den Arbeitgeber und 2 Versionen für den Arbeitnehmer).

* Es wird empfohlen den Musterarbeitsvertrag der Abteilung für Arbeitsangelegenheiten zu verwenden (Fall 1), damit müssen Sie den Vertrag nicht in die thailändische Sprache übersetzen lassen.


 Erforderliche Unterlagen (zur Vorlage beim Generalkonsulat in München)

  1. Antragsformular (Herunterladen)

  2. Die vom Notar und Präsidenten des zuständigen Gerichts beglaubigten Arbeitsverträge in deutscher Sprache mit thailändischer Übersetzung und Kopien (Musterarbeitsvertrag Herunterladen). Der Arbeigeber kann vorher einseitig unterschreiben.

  3. Die thailändischen Arbeitsverträge und Kopien (Musterarbeitsvertrag Herunterladen) Der Arbeitgeber muss vor dem Sachbearbeiter unterschreiben und stempeln.

  4. Kopie der Gewerbeanmeldung

  5. Kopie des Reisepasses oder Kopie des Personalausweises vom Arbeitgeber (das Dokument im Original)

  6. Kopie des Reisepasses, Kopie des Personalausweises und Kopie des thailändischen Hausregisters vom Arbeitnehmer und Angaben zur Kontaktaufnahme des Arbeitnehmers; z.B. Telefonnummer und E-Mail

Kontakt

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in München
Tel. 089 944 677-113 (Legaisierungsabteilung)

Erreichbarkeit per Telefon ist nur um 14.00 – 17.00 Uhr. Von Montag bis Freitag außer Feiertage