Konsularservice

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FAQ

Q

Mein Personalausweis läuft noch nicht ab und der ist nicht verloren. Ich habe den Personalausweis aber nicht bei mir hier in Deutschland. Kann ich eine Kopie meines Personalausweises statt verwenden?

Mein Personalausweis läuft noch nicht ab und der ist nicht verloren. Ich habe den Personalausweis aber nicht bei mir hier in Deutschland. Kann ich eine Kopie meines Personalausweises statt verwenden?

A

Nein. Ein Personalausweis im Original muss vorgelegt werden.

Nein. Ein Personalausweis im Original muss vorgelegt werden.

Q

Mein Personalausweis ist bereits abgelaufen. Muss ich eine Gebühr bezahlen, wenn ich einen neuen Personalausweis beantrage?

Mein Personalausweis ist bereits abgelaufen. Muss ich eine Gebühr bezahlen, wenn ich einen neuen Personalausweis beantrage?

A

Sie müssen keine Gebühr zahlen, wenn Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis vorlegen können.

Sie müssen keine Gebühr zahlen, wenn Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis vorlegen können.

Q

Kann ich einen neuen Personalausweis schon vor dem Ablaufdatum beantragen?

Kann ich einen neuen Personalausweis schon vor dem Ablaufdatum beantragen?

A

Sie können einen neuen Personalausweis frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.

Sie können einen neuen Personalausweis frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.

Q

Kann ich den Termin für beide Reisepass und Personalausweis am gleichen Tag buchen?

Kann ich den Termin für beide Reisepass und Personalausweis am gleichen Tag buchen?

A

Ja. Bevor Sie den neuen Reisepass beantragen können, muss Ihr Personalausweis noch gültig und die Personenangabe aktuell sein. Wenn Ihr aktueller Personalausweis abgelaufen/beschädigt ist oder die Personenangaben geändert wurden, werden unsere Sachbearbeiter für Sie zunächst den neuen Personalausweis ausstellen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Termin für Personalausweis nicht benötigt.

Ja. Bevor Sie den neuen Reisepass beantragen können, muss Ihr Personalausweis noch gültig und die Personenangabe aktuell sein. Wenn Ihr aktueller Personalausweis abgelaufen/beschädigt ist oder die Personenangaben geändert wurden, werden unsere Sachbearbeiter für Sie zunächst den neuen Personalausweis ausstellen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Termin für Personalausweis nicht benötigt.

Q

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

A

Sie werden Ihren neuen Personalausweis am selben Tag erhalten.

Sie werden Ihren neuen Personalausweis am selben Tag erhalten.

Q

Wenn die Antragsteller minderjährig (unter 20 Jahre alt) sind, müssen die Eltern eine Einverständniserklärung persönlich vor dem Sachbearbeiter unterschreiben?

Wenn die Antragsteller minderjährig (unter 20 Jahre alt) sind, müssen die Eltern eine Einverständniserklärung persönlich vor dem Sachbearbeiter unterschreiben?

A

Nein.

Nein.

Q

Kann ich meinen ersten thailändischen Personalausweis beim Generalkonsulat in München beantragen?

Kann ich meinen ersten thailändischen Personalausweis beim Generalkonsulat in München beantragen?

A

Nein. Die Erstausstellung des thailändischen Personalausweises muss nur beim Heimatbezirksamt in Thailand beantragt werden.

Nein. Die Erstausstellung des thailändischen Personalausweises muss nur beim Heimatbezirksamt in Thailand beantragt werden.