Konsularservice

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FAQ

Q

Geburtsurkunde: Gibt es eine Frist, bis wann ich die Geburtsurkunde beantragen muss?

Geburtsurkunde: Gibt es eine Frist, bis wann ich die Geburtsurkunde beantragen muss?

A

Es gibt keine Frist. Sie können jederzeit, auch rückwirkend, eine Geburtsurkunde beantragen, wenn alle erforderliche Unterlagen vorhanden sind.

Es gibt keine Frist. Sie können jederzeit, auch rückwirkend, eine Geburtsurkunde beantragen, wenn alle erforderliche Unterlagen vorhanden sind.

Q

Geburtsurkunde: Hat mein Kind sofort die thailändische Staatsanghörigkeit, wenn ich für mein Kind die thailändische Geburtsurkunde beantragen?

Geburtsurkunde: Hat mein Kind sofort die thailändische Staatsanghörigkeit, wenn ich für mein Kind die thailändische Geburtsurkunde beantragen?

A

Ab April 2020 an wird die Geburtsurkunde automatisch mit 13-stelliger Personalausweissnummer ausgestellt. Das bedeutet, dass Ihr Kind die thailändische Staatsangehörigkeit erhaltet. Ihr Kind wird zunächst im Zentralhausregister für die Kinder, die im Ausland geboren wurden, angemeldet. Sie müssen danach Ihr Kind in Ihrem Hausregister beim zuständigen Heimatbezirksamt ummelden. Für die Beantragung der Geburtsurkunde vor April 2020 wurde die Geburtsurkunde ohne 13-stellige Personalausweissnummer ausgestellt. Sie müssen Ihr Kind nochmals beim zuständigen Bezirksamt anmelden, um die 13-stellige Personalausweissnummer zu erhalten.

Ab April 2020 an wird die Geburtsurkunde automatisch mit 13-stelliger Personalausweissnummer ausgestellt. Das bedeutet, dass Ihr Kind die thailändische Staatsangehörigkeit erhaltet. Ihr Kind wird zunächst im Zentralhausregister für die Kinder, die im Ausland geboren wurden, angemeldet. Sie müssen danach Ihr Kind in Ihrem Hausregister beim zuständigen Heimatbezirksamt ummelden. Für die Beantragung der Geburtsurkunde vor April 2020 wurde die Geburtsurkunde ohne 13-stellige Personalausweissnummer ausgestellt. Sie müssen Ihr Kind nochmals beim zuständigen Bezirksamt anmelden, um die 13-stellige Personalausweissnummer zu erhalten.

Q

Sterbeurkunde: Woher kann ich die Todesbescheinigung mit der genauen Todesursache erhalten?

Sterbeurkunde: Woher kann ich die Todesbescheinigung mit der genauen Todesursache erhalten?

A

Die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister etc.) können diese Bescheinigung von dem Krankenhaus, wo der/die Verstorbene stationär aufgenommen ist, oder von dem Leichenschauhaus bzw. von der zuständigen Polizeistelle erhalten.

Die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister etc.) können diese Bescheinigung von dem Krankenhaus, wo der/die Verstorbene stationär aufgenommen ist, oder von dem Leichenschauhaus bzw. von der zuständigen Polizeistelle erhalten.

Q

Sterbeurkunde: Gibt es eine Frist, bis wann ich eine Sterbeurkunde beantragen muss?

Sterbeurkunde: Gibt es eine Frist, bis wann ich eine Sterbeurkunde beantragen muss?

A

Es gibt keine Frist. Sie können jederzeit, auch rückwirkend, eine Sterbeurkunde beantragen, wenn alle erforderliche Unterlagen vorhanden sind.

Es gibt keine Frist. Sie können jederzeit, auch rückwirkend, eine Sterbeurkunde beantragen, wenn alle erforderliche Unterlagen vorhanden sind.

Q

Adoption: Gilt es als Adoption, wenn mein leibliches Kind aus der früheren Ehe den deutschen Familiennamen der neuen Ehepartner angenommen hat?

Adoption: Gilt es als Adoption, wenn mein leibliches Kind aus der früheren Ehe den deutschen Familiennamen der neuen Ehepartner angenommen hat?

A

Nein. Eine Änderung des Nachnamens gilt nicht als eine Adoption.

Nein. Eine Änderung des Nachnamens gilt nicht als eine Adoption.

Q

Adoption: Ist die Adoption voll rechtskräftig, wenn ich die Adoption bereits nach deutschem Recht angemeldet haben?

Adoption: Ist die Adoption voll rechtskräftig, wenn ich die Adoption bereits nach deutschem Recht angemeldet haben?

A

Nein. Falls Sie die Adoption nur nach deutschem Recht angemeldet haben, ist diese Adoption nicht unverzüglich nach thailändischem Recht rechtskräftig. Die Adoption muss amtlich nach thailändischem Recht sowie nach deutschem Recht angemeldet werden.

Nein. Falls Sie die Adoption nur nach deutschem Recht angemeldet haben, ist diese Adoption nicht unverzüglich nach thailändischem Recht rechtskräftig. Die Adoption muss amtlich nach thailändischem Recht sowie nach deutschem Recht angemeldet werden.

Q

Adoption: Wenn ich mit dem deutschen Partner verheiratet bin, bedeutet das, dass mein leibliches Kind aus der ehem. Ehe unverzüglich von meinem deutschen Ehemann adoptiert wurde?

Adoption: Wenn ich mit dem deutschen Partner verheiratet bin, bedeutet das, dass mein leibliches Kind aus der ehem. Ehe unverzüglich von meinem deutschen Ehemann adoptiert wurde?

A

Nein. Die Adoption muss zunächst amtlich nach thailändischem und deutschem Recht angemeldet werden. Damit hat das Kind die gleiche Rechtstellung wie ein leibliches Kind aus Ihrer neuen Ehe und Ihr Mann hat auch das Sorgerecht für das Kind (Adoptivkind).

Nein. Die Adoption muss zunächst amtlich nach thailändischem und deutschem Recht angemeldet werden. Damit hat das Kind die gleiche Rechtstellung wie ein leibliches Kind aus Ihrer neuen Ehe und Ihr Mann hat auch das Sorgerecht für das Kind (Adoptivkind).

Q

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Wie ist die Vorgehensweise, wenn das Kind noch sehr jung ist und keine Einwilligung dazu geben kann?

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Wie ist die Vorgehensweise, wenn das Kind noch sehr jung ist und keine Einwilligung dazu geben kann?

A

Gemäß des Gesetzes über Vaterschaftsanerkennung ist eine Zustimmung der Mutter und des Kindes für die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Im Fall, dass die Mutter oder das Kind nicht einwilligt oder keine Einwilligung geben kann, kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung durch ein Gerichtsverfahren einleiten. Die Sachbearbeiter behalten sich aber das Recht vor, die Vaterschaftsanerkennung beim sehr jungen Kind nicht zu registrieren. Denn der Gesetzgeber darauf hinweist, dass eine Zustimmung des Kindes benötigt wird. Die Faustregel für ein Beweis ist, ob das Kind vor dem Sachbearbeiter selbst seinen eigenen Namen schreiben kann.

Gemäß des Gesetzes über Vaterschaftsanerkennung ist eine Zustimmung der Mutter und des Kindes für die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Im Fall, dass die Mutter oder das Kind nicht einwilligt oder keine Einwilligung geben kann, kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung durch ein Gerichtsverfahren einleiten. Die Sachbearbeiter behalten sich aber das Recht vor, die Vaterschaftsanerkennung beim sehr jungen Kind nicht zu registrieren. Denn der Gesetzgeber darauf hinweist, dass eine Zustimmung des Kindes benötigt wird. Die Faustregel für ein Beweis ist, ob das Kind vor dem Sachbearbeiter selbst seinen eigenen Namen schreiben kann.

Q

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Falls die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung vorgenommen wurde oder eine Gerichtsentscheidung über Vaterschaftsregister bereits vorliegt, kann die Mutter oder das Kind noch das Verfahren widersprechen?

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Falls die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung vorgenommen wurde oder eine Gerichtsentscheidung über Vaterschaftsregister bereits vorliegt, kann die Mutter oder das Kind noch das Verfahren widersprechen?

A

Auch wenn das Gericht der Registrierung der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat, hat die Mutter oder das Kind das Recht, der zuständigen Behörde mitzuteilen, dass der Vater nicht berechtigt ist, das Sorgerecht für das Kind zu haben. In diesem Fall darf der Vater aber vor Gericht auf die Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgerecht des Kindes klagen.

Auch wenn das Gericht der Registrierung der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat, hat die Mutter oder das Kind das Recht, der zuständigen Behörde mitzuteilen, dass der Vater nicht berechtigt ist, das Sorgerecht für das Kind zu haben. In diesem Fall darf der Vater aber vor Gericht auf die Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgerecht des Kindes klagen.

Q

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Falls die Kindeseltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, wurde aber der Name des Kindesvaters in der Geburtsurkunde eingetragen. Gilt dies allein als eine Registrierung der Vaterschaftsanerkennung?

Registrierung der Vaterschaftsanerkennung: Falls die Kindeseltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, wurde aber der Name des Kindesvaters in der Geburtsurkunde eingetragen. Gilt dies allein als eine Registrierung der Vaterschaftsanerkennung?

A

Nein. Eine simple Eintragung des Kindesvaters in die thailändische Geburtsurkunde des Kindes gilt NICHT als eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung. Nach thailändischem Recht ist das Kind nur noch ein rechtliches Kind der Mutter.

Nein. Eine simple Eintragung des Kindesvaters in die thailändische Geburtsurkunde des Kindes gilt NICHT als eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung. Nach thailändischem Recht ist das Kind nur noch ein rechtliches Kind der Mutter.