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Liste der thailändischen Übersetzer in Deutschland

 

Das Königlich Thailändische Generalkonsulat unterhält eine Liste von ÜbersetzerInnen für die thailändische Sprache, die von deutschen Landgerichten bevollmächtigt sind. Das heißt, in diese Liste werden nur bevollmächtigte Übersetzerlnnen aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt auf eigenen formlosen Antrag (u. a. mit Angaben über Anschrift) mit einer Kopie des Nachweises über die Bevollmächtigung.

Die Liste wird insofern primär aktualisiert, wenn neue Anträge bzw. Benachrichtigungen über Änderungen (Anschrift/Telefonnummer etc.) beim Generalkonsulat und beim Webmaster eingegangen sind.

Das Generalkonsulat möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Generalkonsulat in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesen ÜbersetzerInnen steht.

Hinsichtlich des Honorars für Übersetzungen kann als erste Grundlage das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), insbesondere Abschnitt 3, Art. 11, verwendet werden.