Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 12 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 27 Juni 2022
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die zu touristischen Zwecken in das Königreich Thailand einreisen wollen. Damit wird dem Visumempfänger entweder die einmalige Einreise oder die mehrmaligen Einreisen nach Thailand gestattet, mit einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen pro Einreise.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 10 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 15.02.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Visumspflicht: Deutsche Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen pro Einreise ohne Visum in Thailand aufhalten, auch bei Einreisen über Landweg. Bitte beachten Sie, dass ein visumfreies Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab ein Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (einmal um 30 Tage) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
3 Monate (einmalige Einreise)
6 Monate (mehrmaligen Einreisen)
60 Tage pro Einreise
35 Euro (einmalige Einreise)
175 Euro (mehrmaligen Einreisen)
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier : Länderliste und Hinweise