Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 11 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 29 Nov. 2022

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Scheidung

 

Ehepaare, die nach thailändischem Recht geheiratet haben, können sich beim Generalkonsulat scheiden lassen.

Verfahren zur Scheidung nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat

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Erforderliche Unterlagen

Die beiden Antragsteller müssen ihre eigene Unterlagen einreichen.

  1. Antragsformular (Herunterladen)
  2. Scheidungsvertrag (Herunterladen)
  3. Die Heiratsurkunde im Original (1 Exemplar für jede Partei)
  4. Kopie des Reisepasses
  5. Kopie des Personalausweises
  6. Kopie des Personalausweises
  7. Kopie des thailändischen Hausregisters
  8. Kopie der Meldebestätigung in Deutschland
  9. Kopie der Personalausweise der 2 Zeugen

Gebühren    Scheidung ist gebührenfrei (inkl. 2 Scheidungsurkunden)
                    Falls Sie einen Scheidungseintrag haben möchten, beträgt die Gebühr 15 Euro pro Exemplar.

Hinweise

  • Vor der Scheidung muss Ihre Bescheinigung über den Familienstand (Kor.Ror. 22) aktuell sein. Das bedeutet, nach der Ehe (nach deutschem Recht beim Standesamt oder nach thailändischem Recht in Thailand oder beim thailändischen Generlkonsulat) müssen Sie zunächst Ihre Ehe beim zuständigen Bezirksamt in Thailand registriert haben.
  • Nach der Scheidung müssen Sie ebenfalls Ihren neuen Familienstand als „geschieden“ sowie Ihren Titel und Ihren Nachnamen beim zuständigen Bezirksamt in Thailand aktualisieren. Sie werden dementsprechend eine neue Bescheinigung über den Familienstand (Kor.Ror. 22) erhalten.
  • Für die Eheschließung sowie Scheidung nach deutschem Recht können Sie weitere Informationen hier entnehmen "รับรองเอกสารเยอรมันและคำแปล"