Konsularservice
Bevor Sie die deutschen Urkunden in Thailand verwenden können, müssen diese Unterlagen zunächst von der zuständigen deutschen Behörde bzw. des Landgerichts beglaubigt werden (Die Originaldokumente sind für die Legalisierung bestimmt, sollte von der deutschen Behörde (wenn möglich) in mehrsprachiger Form ausgestellt worden sein und darf nicht älter als sechs Monate sein.) und von dem/der ermächtigten Übersetzer/-in in thailändische Sprache übersetzt werden. Sie können danach Ihre beglaubigten Dokumente beim Generalkonsulat einreichen. Das Generalkonsulat wird anschließend die Beglaubigung der Unterschrift des Präsidenten des Amts- oder des Landgerichts vornehmen.
Arten von amtlichen Dokumenten:
Das Generalkonsulat kann keine deutschen amtlichen Dokumente beglaubigen, die nicht zuvor von einer deutschen Behörde beglaubigt wurden.
Falls das Dokument nur auf Deutsch vorliegt, muss zusammen mit dem Original eine thailändische Übersetzung des Dokuments eingereicht werden.
(Mit Ausnahme von offiziellen deutschen Dokumenten, die mehrsprachig sind und Englisch enthalten, sind diese Dokumente von der Verpflichtung zur Vorlage einer thailändischen Übersetzung befreit.)
Hinweis: Die Dokumente, die von den Kreisgemeinden bzw. Kreistädten ausgestellt wurden, müssen vorher von der zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landratsamt beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Bezirksregierung beglaubigt werden. Die Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung in Bayern oder Baden-Württemberg können Sie auf dieser Seite entnehmen.
Erforderliche Unterlagen und Gebühren:
Antragsverfahren
Gebühren
15 Euro pro Stempel (nur Barzahlung vor Ort )
Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung
Bayern
| Bezirksregierung/ Regierungpräsidium | Adresse | Tel. |
|---|---|---|
| Mittelfranken | PF 606, 91511 Ansbach |
0981-533-03 |
| Oberfranken | Ludwigstr. 20, 95420 Bayreuth |
0921-604-1735 |
| Unterfranken | PF 63 49, 97013 Würzburg |
0931-380-1126 0931-380-1227 |
| Niederbayern | Regierungsplatz 540, 84028 Landshut |
0871-808-01 |
| Oberbayern | 80534 München | 0892-176-2295 |
| Oberpfalz | 93039 Regensburg | 0941-568-00 |
| Schwaben | 96145 Augsburg | 0821-327-01 |
Baden-Württemberg
| Bezirksregierung/ Regierungspräsidium | Adresse | Tel. |
|---|---|---|
| Freiburg | 79083 Freiburg |
0761-208-2028 0761-208-2017 |
| Karlsruhe | 76247 Karlsruhe | 0721-926-3234 |
| Stuttgart | Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart |
0711-904-2566 |
| Tübingen | Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen |
0707-175-70 |