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Beglaubigung von amtlichen deutschen Dokumenten
(zur Vorlage bei der thailändischen Behörde)

 

Bevor Sie die deutschen Urkunden in Thailand verwenden können, müssen diese Unterlagen zunächst von der zuständigen deutschen Behörde bzw. des Landgerichts beglaubigt werden (Die Originaldokumente sind für die Legalisierung bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein) und von dem/der ermächtigten Übersetzer/-in in thailändische Sprache übersetzt werden. Sie können danach Ihre beglaubigten Dokumente beim Generalkonsulat einreichen. Das Generalkonsulat wird anschließend die Beglaubigung der Unterschrift des Präsidenten des Amts- oder des Landgerichts vornehmen.

Arten von amtlichen Dokumenten:

  • Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Heiratseintrag (mehrsprachig)
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Sterbeurkunde
  • Einbürgerungsurkunde

Hinweis: Die Dokumente, die von den Kreisgemeinden bzw. Kreistädten ausgestellt wurden, müssen vorher von der zuständigen Kreisverwaltung oder dem Landratsamt beglaubigt werden und anschließend vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Bezirksregierung beglaubigt werden. Die Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung in Bayern oder Baden-Württemberg können Sie auf dieser Seite entnehmen.

  • Scheidungsurteile oder andere rechtskräftig Gerichtsbeschlüsse müssen vom zuständigen Landsgericht beglaubigt werden.

Erforderliche Unterlagen und Gebühren:

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Originaldokument mit Übersetzung und eine Kopie davon
  • Kopie des Reisepasses bzw. des Personalwusweises
  • Kopie des thailändischen Hausregisters
  • Gebühren: 15€ pro Stempel

Antragsverfahren

  • 1. Vorabprüfung: Antragsteller müssen das Antragsformular für Legalisierung und die Kopien aller erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail an das Generalkonsulat in München senden.
    • Königlich Thailändisches Generalkonsulat - Legalisierungsabteilung
      Törringstr. 20, 81675 München
      (Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an)
    • E-Mail: [email protected]
    •  
  • 2. Nach der Vorprüfung muss der Antragsteller den Antrag persönlich beim Generalkonsulat einreichen : Antragsteller müssen im Voraus entweder telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. (Sie werden dann noch einen Termin erhalten, um Ihre Dokumente später beim Generalkonsulat vorlegen.
    • Tel. 089 944 677-113 (montags - freitags um 14:00 - 17:00 Uhr) 
    •  

Gebühren

15 Euro pro Stempel (nur Barzahlung vor Ort )


Liste der deutschen Behörden für die Legalisierung

Bayern

Bezirksregierung/ Regierungpräsidium Adresse Tel.
Mittelfranken PF 606,
91511 Ansbach

0981-533-03

Oberfranken Ludwigstr. 20,
95420 Bayreuth
0921-604-1735
Unterfranken PF 63 49,
97013 Würzburg

0931-380-1126

0931-380-1227

Niederbayern Regierungsplatz 540,
84028 Landshut
0871-808-01
Oberbayern 80534 München 0892-176-2295
Oberpfalz 93039 Regensburg 0941-568-00
Schwaben 96145 Augsburg 0821-327-01

 

Baden-Württemberg

Bezirksregierung/ Regierungspräsidium Adresse Tel.
Freiburg 79083 Freiburg

0761-208-2028

0761-208-2017

Karlsruhe 76247 Karlsruhe 0721-926-3234
Stuttgart Ruppmannstr. 21,
70565 Stuttgart
0711-904-2566
Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 20,
72072 Tübingen
0707-175-70