Maskenpflict während dem konsularischen Service

Maskenpflict während dem konsularischen Service

วันที่นำเข้าข้อมูล 2 Sep. 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022

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Ab dem 2. September 2021 gilt im Generalkonsulatsgebäude nach wie vor eine Maskenpflicht, unter die das Tragen einer medizinischen Maske oder einer OP-Maske anstelle nur einer FFP2-Maske möglich ist.

Darüber hinaus müssen Besucher eines der folgenden Dokumente, bevor Sie das Konsulatsgebäude betreten um konsularische Dienstleistungen zu erhalten, vorzeigen:

  1. ein Impfnachweis-Dokument mit vollständigen Impfdosen gegen Covid-19 und mindestens 14 Tage Zeitraum zwischen dem Tag des Erhalts der letzten Impfstoffdosis und dem Tag des Konsulatsbesuchs.
    Oder
  2. ein Testergebnis mittels der Methoden POC-Antigentest (Rapid Antigen Test) oder Q-PCR-Test (RT-PCR Test) erbringen, das nicht älter als 48 Stunden ist, gerechnet vom Zeitpunkt des Tests und dem Zeitpunkt des Betretens des Generalkonsulats und von einer medizinischen Fachkraft ausgestellt werden, z.B. von einem Testzentrum, einem Arzt oder einer Apotheke.

(Ausgenommen von 1. und 2. sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest, das bescheinigt, dass der Besucher von der COVID-19-Testpflicht befreit ist)

Die dem Generalkonsulat München nächstgelegene Apotheke mit Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung für den Covid-Test ist die

Kloster-Apotheke
Max-Planck-Straße 12,
81675 München

klosterapotheke-coronatest.de

QR_Code_(Kloster_Apotheke)

Vom Generalkonsulat aus erreichen Sie die Kloster Apotheke, indem Sie an der Tram-Haltestelle Bundesfinanzhof in die Tram-Linie 37 (Richtung: Max-Weber-Platz) einsteigen und 4 Stationen später an der Haltestelle Max-Weber-Platz aussteigen.

MUC_Ann_210802  

Documents

MUC_Ann_210802.pdf