วันที่นำเข้าข้อมูล 7 ส.ค. 2568
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 11 ส.ค. 2568
<<Inoffizielle Übersetzung>>
Gemeinsame Presseerklärung
Außerordentliche Sitzung des Allgemeinen Grenzausschusses (GBC)
Kuala Lumpur, Malaysia
7. August 2025
1. Die außerordentliche Sitzung des allgemeinen Grenzausschusses Kambodscha – Thailand (GBC) fand am 7. August 2025 in Kuala Lumpur, Malaysia statt. Den gemeinsamen Vorsitz führten S.E. General Tea Seiha, stellvertretender Premierminister and nationaler Verteidigungsminister des Königreich Kambodscha und S.E. Nattaphon Narkphanit, amtierender Verteidigungsminister des Königreich Thailand. Die Sitzung wurde von S.E. Mohamed Khaled Nordin, Verteidigungsminister von Malaysia und Vertretern der Vereinigten Staaten sowie der Volksrepublik China beobachtet.
Das Treffen fand im Anschluss zum außerordentlichen Treffen vom 28. Juli 2025 in Putrajaya, Malaysia statt, welches geleitet, ausgerichtet und bezeugt wurde vom Premierminister Malaysias, Dato‘ Seri Anwar Ibrahim. Teilnehmer waren der Premierminister Kambodschas, Samdech Moha Borvor Thipadei HUN Manet, und der amtierende Premierminister Thailands Phumtham Wechayachai. Mit organisiert wurde das Treffen von den Vereinigten Staaten mit der aktiven Beteiligung der Volksrepublik China.
2. Beiden brachten ihre tiefe Dankbarkeit der Regierung und dem Verteidigungsministerium von Malaysia gegenüber zum Ausdruck für die Ausrichtung des außerordentlichen Treffens, einschließlich des vorbereitenden Treffens der beiden Teams vom 4.-7. August 2025.
3. Das Treffen fand in einer konstruktiven und positiven Atmosphäre statt und führte zu wichtigen Ergebnissen. Beiden Seiten bekräftigten ihre feste Entschlossenheit die Bedingungen des Waffenstillstands, auf die man sich bei dem außerordentlichen Treffen geeinigt hatte, vollständig und wirksam umzusetzen. Die positive Dynamik des Treffens spiegelt die gemeinsame Entschlossenheit beider Seiten wider, gemeinsam für anhaltenden Frieden Stabilität, Kooperation und Entwicklung zum beiderseitigen Nutzen zusammen zu arbeiten.
4. In diesem Geiste, haben die beiden Seiten folgendes vereinbart:
a. Beide Seiten einigten sich auf einen Waffenstillstand, der alle Arten von Waffen sowie Angriffe auf Zivilisten, zivile und militärische Ziele auf jeder Seite in allen Fällen und in allen Gebieten einschließt. Beide Seiten müssen auf grundloses Feuern auf Positionen oder Truppen der anderen Seite verzichten. Diese Vereinbarung darf unter keinen Umständen gebrochen werden.
b. Beide Seiten einigten sich darauf, ihre derzeitige Truppenstationierung ohne weitere Veränderungen beizubehalten, so wie zur Zeit der Waffenruhe um 24.00 Uhr (Lokalzeit) am 28. Juli 2025. Es darf keine Truppenbewegungen geben, auch kein Patrouillieren hin zur anderen Seite.
c. Beide Seiten einigten sich darauf, die Truppenstärke entlang der gesamten Grenze zwischen Kambodscha und Thailand nicht zu erhöhen. Jede Verstärkung würde die Spannungen erhöhen und die langfristigen Bemühungen zur Lösung der Situation negativ beeinflussen.
d. Beide Seiten vereinbarten, keine provokativen Aktionen durchzuführen, die die Spannungen eskalieren lassen könnten. Dazu gehören militärische Aktivitäten, die darauf abzielen, ab dem 28. Juli 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit) in den Luftraum und das Territorium der jeweils anderen Seite einzudringen oder Stellungen zu errichten. Beide Seiten vereinbarten, auf den Bau oder die Erweiterung militärischer Infrastruktur oder Befestigungen außerhalb ihrer eigenen Seite zu verzichten.
e. Beide Seiten einigten sich darauf, unter allen Umständen auf jedwede Art von Gewalt gegenüber Zivilisten und zivilen Objekte zu verzichten. Solche Handlungen würden nicht nur die Bewohner der Grenzgebiete gefährden, sondern auch internationales Recht verletzen sowie die weltweite Reputation der eingreifenden Seite schädigen.
f. Beide Seiten haben vereinbart, bei der Behandlung gefangener Soldaten, einschließlich ihrer Lebensbedingungen, Unterkunft, Verpflegung und medizinischen Versorgung im Verletzungsfall, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Möchte eine Seite eigene verwundete Soldaten oder Zivilisten, die sich nicht unter der Kontrolle der anderen Seite befinden, zur medizinischen Behandlung ins Land bringen, kann die aufnehmende Seite ihre Reaktion auf Grundlage der Kapazität ihrer medizinischen Einrichtungen, einschließlich der verfügbaren Ausrüstung, des Personals oder der medizinischen Ethik, von Fall zu Fall bestimmen. Nach Niederlegung der feindlichen Handlungen in Einklang mit Artikel 118 der dritten Genfer Konvention von 1949 und Regel 128 (A) des humanitären internationalen Völkerrechts sind gefangene Soldaten unverzüglich freizulassen und ihr Heimatland zurückgebracht zu werden. Beide Seiten einigten sich auf Informationsaustausch, um eine würdevolle und zeitnahe Rückführung der Verstorbenen an einem vereinbarten Ort unter Einhaltung der humanitären Prinzipien und Gerichtsbarkeit ohne Grenzübertritt zu ermöglichen. Des Weiteren sollen alle notwendigen und sanitären Maßnahmen getroffen werden, um die Toten würdevoll zu identifizieren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Verstorbenen nicht umsonst ihr Leben gelassen haben.
g. Im Fallen eines, absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführten Konflikts, müssen sich beide Seiten sofort auf lokaler Ebene, mit Hilfe existierender bilateraler Mechanismen beraten, damit sich Situation nicht auf die gesamte Grenzregion ausdehnt.
h. Beide Seiten einigten sich darauf, Falschinformationen oder Fake News nicht weiterzuverbreiten, damit Spannungen sich nicht erhöhen, negative öffentliche Stimmung gemildert wird und ein Umfeld geschaffen wird, in dem friedvoller Dialoge genährt werden kann.
i. Beide Seiten sind weiterhin entschlossen, die auf dem Sondertreffen am 28. Juli 2025 erzielte Einigung umzusetzen. Dazu gehören der Waffenstillstand und die Bildung eines von Malaysia geführten ASEAN-Beobachterteams zur Überprüfung und Sicherstellung der Umsetzung.
j. Beide Seiten vereinbarten, die jeweiligen RBCs (regionaler Grenzausschuss) mit der Umsetzung des Waffenstillstands zu beauftragen, der von einem von Malaysia geführten ASEAN-Beobachterteam koordiniert und überwacht wird. Die RBCs werden sich regelmäßig treffen und ihre Berichte über ihre jeweiligen nationalen Befehlsketten an den GBC übermitteln.
k. Beide Seiten vereinbarten, dass bis zur Einsetzung des von Malaysia geführten ASEAN-Beobachterteams, wie von beiden Seiten in Putrajaya am 28. Juli 2025 vereinbart, das Interim Observer Team (IOT) aus in Kambodscha bzw. Thailand akkreditierten Verteidigungsattachés der ASEAN-Mitgliedsstaaten unter Leitung des malaysischen Verteidigungsattachés in jedem Land, Kambodscha und Thailand, separat und unabhängig eingerichtet wird, um die Umsetzung des Waffenstillstands auf beiden Seiten regelmäßig zu beobachten. Das IOT jedes Landes wird vom Gastgeberland in Absprache mit Malaysia unabhängig eingeladen. Das IOT wird ohne Grenzübertritt operieren und in enger Abstimmung und Absprache mit den RBCs und GBCs jedes Landes arbeiten.
l. Beide Seiten vereinbarten, regelmäßig auf allen Ebenen zu kommunizieren, insbesondere:
- alle Kommunikationskanäle zwischen allen Militärabteilungen und allen Regionen und Einheiten entlang der Grenze auf beiden Seiten aufrecht zu halten und die Absicht zu haben, alle Themen friedvoll zu lösen und Konflikte zu vermeiden.
- ein Treffen des regionalen Grenzausschusses (RBC) innerhalb von zwei Wochen nach diesem außerordentlichen GBC Treffen einzuberufen. Der Gastgeber soll gemäß der regulären Gastgeberrotation bestimmt werden.
- direkte und permanente Kommunikation zwischen den Ministern und Oberbefehlshabern der Verteidigungskräfte.
m. Beiden Seiten einigten sich darauf, dass nächste GBC-Treffen innerhalb eines Monats nach dem 7. August 2025 stattfinden zu lassen (Ort gilt es noch zu bestimmen). Andernfalls gilt es ein außerordentliches GBC Treffen im gleichen Rahmen wie dieses GBC Treffen unverzüglich einzuberufen, um über den Waffenstillstand zu sprechen.
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