Konsularservice

Konsularservice

FAQ

A

Nein. Ein Personalausweis im Original muss vorgelegt werden.

Nein. Ein Personalausweis im Original muss vorgelegt werden.

A

Sie müssen keine Gebühr zahlen, wenn Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis vorlegen können.

Sie müssen keine Gebühr zahlen, wenn Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis vorlegen können.

A

Sie können einen neuen Personalausweis frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.

Sie können einen neuen Personalausweis frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.

A

Ja. Bevor Sie den neuen Reisepass beantragen können, muss Ihr Personalausweis noch gültig und die Personenangabe aktuell sein. Wenn Ihr aktueller Personalausweis abgelaufen/beschädigt ist oder die Personenangaben geändert wurden, werden unsere Sachbearbeiter für Sie zunächst den neuen Personalausweis ausstellen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Termin für Personalausweis nicht benötigt.

Ja. Bevor Sie den neuen Reisepass beantragen können, muss Ihr Personalausweis noch gültig und die Personenangabe aktuell sein. Wenn Ihr aktueller Personalausweis abgelaufen/beschädigt ist oder die Personenangaben geändert wurden, werden unsere Sachbearbeiter für Sie zunächst den neuen Personalausweis ausstellen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Termin für Personalausweis nicht benötigt.

A

Sie werden Ihren neuen Personalausweis am selben Tag erhalten.

Sie werden Ihren neuen Personalausweis am selben Tag erhalten.

A

Nein.

Nein.

A

Nein. Die Erstausstellung des thailändischen Personalausweises muss nur beim Heimatbezirksamt in Thailand beantragt werden.

Nein. Die Erstausstellung des thailändischen Personalausweises muss nur beim Heimatbezirksamt in Thailand beantragt werden.