Konsularservice
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand einzureisen, um dort für einen längeren Zeitraum ihren Ruhestand und ihre Erholung zu verbringen. Dem Visuminhaber wird den Aufenthalt in Thailand bis zu 10 Jahre mit mehrfachen Einreisen genehmigt.
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Hinweise
• Nach der Einreise in Thailand: Bei der ersten Einreise wird dem Visuminhaber einen Aufenthalt von 5 Jahre genehmigt. Die Verlängerung des Aufenthaltes (einmalig, um weitere 5 Jahre, insgesamt 10 Jahre Aufenthalt möglich) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden. Inhaber dieses Visums müssen sich alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
5 Jahr (mehrmaligen Einreisen)
5 Jahre ab erster Einreise (mit einer Verlängerungsmöglichkeit für weitere 5 Jahre), insgesamt 10 Jahre
350 Euro
ODER
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Begleitende Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren dürfen ebenfalls das Non Immigrant Visum O-X beantragen. Ehepartner (kein Mindestalter erforderlich) müssen eine Kopie der Heiratsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 8. einreichen Kinder unter 20 Jahren müssen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 4. und 8. Einreichen. Die Visagebühr ist für jeden Antrag zu begleichen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier : Länderliste und Hinweise
• Vorteile für Inhaber vom O-X-Visum:
• Personen, die mit einem anderen Visum nach Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit beim Immigrationsbüro (Immigration Office) ein Non Immigrant Visum O-X zu beantragen
• Personen, die mit einem Non Immigrant Visum O-X in Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit, ein anderes Visum beim Immigration Office zu beantragen. Das Visum vom Ehepartner und den Kindern ändert sich entsprechend dem Visum des Hauptantragstellers. Der Ehepartner kann für sich selber ein Non O-X Visum beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt
• Wenn der Ehepartner oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non O-X Visum nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein anderes Non-Immigrant Visum zu beantragen, um mit dem Non O-X Visainhaber in Thailand bleiben zu können
• Der Non O-X Visainhaber muss sich alle 90 Tage beim Immigration Office melden
• Der Non O-X Visainhaber muss jedes Jahr persönlich zur Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen beim Immigration Office vorstellig werden
• Die Aufenthaltsgenehmigung der Non O-X Visainhaber kann aufgrund folgender Bedingungen widerrufen werden: