Konsularservice

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Purpost of visit : Longstay (10 years) for foreigners age over 50 and family (O-X)

Non-Immigrant Visa (O-X) hier beantragen

 

✈️ Voraussetzungen

Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand einzureisen, um dort für einen längeren Zeitraum ihren Ruhestand und ihre Erholung zu verbringen. Dem Visuminhaber wird den Aufenthalt in Thailand bis zu 10 Jahre mit mehrfachen Einreisen genehmigt.

  1. Der Visumantragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein.

  2. Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Länder besitzen:
    • Australien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Italien
    • Japan
    • Kanada
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Schweden
    • Schweiz
    • Vereinigte Staaten von Amerika
    • Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  3. Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen.

    ODER

  4. Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen Baht pro Jahr nachweisen können. Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden.

  5. Der Geldbetrag unter (c) und (d) muss mind. 1 Jahr auf dem Bankkonto ruhen, bevor es abgehoben werden darf. Innerhalb des darauffolgenden Jahres müssen noch mind. 1,5 Millionen Baht auf dem Konto ruhen. Der Betrag darf nur in Thailand verausgabt werden.

Hinweise

Nach der Einreise in Thailand: Bei der ersten Einreise wird dem Visuminhaber einen Aufenthalt von 5 Jahre genehmigt. Die Verlängerung des Aufenthaltes (einmalig, um weitere 5 Jahre, insgesamt 10 Jahre Aufenthalt möglich) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden. Inhaber dieses Visums müssen sich alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th

Visa-Gültigkeit

5 Jahr (mehrmaligen Einreisen)

Aufenthaltsdauer im Königreich

5 Jahre ab erster Einreise (mit einer Verlängerungsmöglichkeit für weitere 5 Jahre), insgesamt 10 Jahre

Gebühr

350 Euro

Erforderliche Unterlagen im E-Visa-System
  1. Biodata page of Passport or Travel Document : Please upload the biodata page of your travel document. After successful completion of the upload, your biographic information will be populated in the corresponding fields of the application. For accurate results, make sure the MRZ is contained within the full width of the photograph and the photograph is not blurry. *Please scan and attach in proper manner otherwise your application will be rejected.
    • Erste Seite (Personaldatenseite) des Reisepasses oder Reisedokuments : Bitte laden Sie die Personaldatenseite Ihres Reisedokuments hoch. Nach erfolgreichem Abschluss des Uploads werden Ihre biografischen Informationen in die entsprechenden Felder des Antrags eingefügt. Um genaue Ergebnisse zu erzielen, stellen Sie sicher, dass die MRZ in der gesamten Breite des Fotos enthalten ist und das Foto nicht unscharf ist.
    • Bitte scannen Sie das Foto und fügen Sie es ordnungsgemäß ein, sonst wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
    • DummyPassport
  2. Declaration
  3. Photograph (taken within the last six months. If the photograph does not reflect your current appearance you may be refused to enter the Kingdom of Thailand.)
    • Passbild (innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen. Entspricht das Foto nicht Ihrem aktuellen Erscheinungsbild, kann Ihnen die Einreise in das Königreich Thailand verweigert werden).
  4. medical certificate issued from the country where the application is submitted, showing no prohibitive diseases as indicated in the Ministerial Regulation No.14 (B.E. 2535) (certificate shall be valid for not more than three months)
  5. Biography
    • Lebenslaufs auf Englisch
  6. Certificate of criminal record clearance from the country of nationality or the country where the application is submitted
    • Aktuelles Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
    • Falls der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Land haben, ist das oben genannte Dokument sowohl vom Land der Staatsangehörigkeit als auch vom Land des ständigen Wohnsitzes erforderlich. Nur berechtigte Staatsangehörigkeit (siehe Voraussetzungen)
    • Führungszeugnis
  7. Evidence stating that the applicants have insurance as per stipulated by the Office of Insurance Commission and health insurance of Thailand
    • Nachweis über Auslandskrankenversicherung, ausschließlich von anerkannten Versicherungsanbieter mit Sitz in Thailand (gemäß dem Office of Insurance Commission) : longstay.tgia.org
    • Die Versicherung muss folgende Angaben beinhalten :
      • für den gesamten Aufenthalt in Thailand gültig
      • Mindestdeckung von 40.000 Thai Baht (oder 1.300 Euro) für ambulante Behandlung (outpatient)
      • Mindestdeckung von 400.000 Thai Baht (oder 13.000 Euro) für stationäre Behandlung (inpatient)
    • Insurance Certificate, ausgefüllt und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft, mit mind. zwei Unterschriften (von zwei verschiedenen Personen)
  8. Financial evidence e.g. Certificate of bank deposit and bank statement.
    • Finanzieller Nachweis der thailändischen Bank : 
      • Einlagenzertifikat von "fixed deposit account" mit den Bankkontaktdaten
      • Kopie vom Bankbuch
      • Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 3 Millionen Thai Baht 

        ODER

      • Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 3 Millionen Thai Baht
      • Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
      • Kopie vom Bankbuch
      • Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 1,8 Millionen Thai Baht
      • Nachweis eines jährlichen Einkommens von umgerechnet mind. 1,2 Millionen Thai Baht
  9. A copy of flight confirmation/reservation (the name of the applicant must be indicated clearly)
    • Buchungsbestätigung des Flugtickets mit Name des Passagiers, Flugnummer, Abflug- und Ankunftsdatum
  10. Applicant is required to upload his/her passport pages which contain all Travel Records for the past 12 months (1 year) since the last international trip.
    • Der Antragsteller muss die Seiten seines Reisepasses hochladen, die alle Reiseaufzeichnungen (Stempel) der letzten 12 Monate (1 Jahr) seit der letzten Auslandsreise enthalten.
    • Wenn Sie in den letzten 12 Monaten nicht ins Ausland gereist sind oder Ihr Reisepass neu ist, laden Sie bitte eine leere Seite aus Ihrem Reisepass hoch.
  11. Applicant must apply for e-Visa via specific Embassy/Consulate conforming with his/her consular jurisdiction and residency. Applicant is required to upload document that can verify his/her current residency. 
    • Der Antragsteller muss das e-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, die/das seiner konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss Dokumente hochladen, die seinen aktuellen Wohnsitz belegen.
    • Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Personalausweis (Vorder-/Rückseite) oder Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
    • Für andere Staatsangehörige : Aufenthaltstitel-Karte (Vorder-/Rückseite) oder Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  12. Please upload your Picture holding the photo and information page of the Passport.
    • Bitte laden Sie das Foto hoch, auf dem Ihr Gesicht und das Passbild auf Ihrem ersten Reisepass zu sehen sind.
Vermerk

• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Begleitende Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren dürfen ebenfalls das Non Immigrant Visum O-X beantragen. Ehepartner (kein Mindestalter erforderlich) müssen eine Kopie der Heiratsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 8. einreichen Kinder unter 20 Jahren müssen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 4. und 8. Einreichen. Die Visagebühr ist für jeden Antrag zu begleichen.

• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier : Länderliste und Hinweise

Weitere nützliche Informationen:

• Vorteile für Inhaber vom O-X-Visum:

  • Die ehrenamtliche Arbeit ist gestattet (gemäß der festgelegten Liste der Freiwilligenarbeit vom Department of Employment)
  • Kraftfahrzeugerwerb (nach den Vorschriften des thailändischen Kraftfahrzeuggesetzes)
  • Erwerb einer Eigentumswohnung, in Thailand: Condominium (in Übereinstimmung mit dem Condominium Act)

• Personen, die mit einem anderen Visum nach Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit beim Immigrationsbüro (Immigration Office) ein Non Immigrant Visum O-X zu beantragen

• Personen, die mit einem Non Immigrant Visum O-X in Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit, ein anderes Visum beim Immigration Office zu beantragen. Das Visum vom Ehepartner und den Kindern ändert sich entsprechend dem Visum des Hauptantragstellers. Der Ehepartner kann für sich selber ein Non O-X Visum beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt

• Wenn der Ehepartner oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non O-X Visum nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein anderes Non-Immigrant Visum zu beantragen, um mit dem Non O-X Visainhaber in Thailand bleiben zu können

• Der Non O-X Visainhaber muss sich alle 90 Tage beim Immigration Office melden

• Der Non O-X Visainhaber muss jedes Jahr persönlich zur Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen beim Immigration Office vorstellig werden

• Die Aufenthaltsgenehmigung der Non O-X Visainhaber kann aufgrund folgender Bedingungen widerrufen werden:

  • Der Visainhaber kann keinen finanziellen Nachweis gemäß den o. g. Anforderungen erbringen, wie z. B.:
    • der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 3 Millionen Baht am Ende des ersten Jahres des Aufenthalts in Thailand
    • der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 1,5 Millionen Baht am Ende des zweiten Jahres des Aufenthalts in Thailand und/oder wurde außerhalb von Thailand verausgabt
  • Der Visainhaber kann keine Krankenversicherung wie o. g. nachweisen
  • Der Visainhaber stellt eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Thailand dar
  • Der Visainhaber arbeitet ohne Erlaubnis