Konsularservice
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand einzureisen, um dort ihren Ruhestand nach der Pensionierung zu verbringen. Der Visumantragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein.
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in München. Die Bearbeitung des Visaantrag erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden.
• Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verboten.
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier.
3 Monate (einmalige Einreise)
1 Jahr (mehrmaligen Einreisen)
90 Tage pro Einreise
70 Euro (einmalige Einreise)
175 Euro (mehrmaligen Einreisen)
This type of visa is issued to foreign citizens who intend to enter the Kingdom of Thailand to spend their retirement. The visa applicant must be at least 50 years old.
• The visa application is possible at the earliest 3 months before the start of the trip to Thailand, as the visa is valid for a single entry for 3 months from the date of issue. If a visa application is submitted earlier than the mentioned 3 months and thus the validity of the visa expires before entering Thailand, the consulate general will not refund the fee and a new visa must be applied.
• After entering Thailand: The extension of stay (depending on the reason for extension, max. 1 year) and re-entry permit can be applied at the immigration office in Thailand.
• Working in Thailand is prohibited with this visa.
• The Consulate General reserves the right to request additional documents if necessary or to invite the applicant to an interview.
• Additional documents may be required for citizens of certain countries. To check the list of countries and certain additional needs, please click here.