Konsularservice
Das Visum Non-Immigrant (B) Internship wird auch für Reisende ausgestellt, die ein Außerschulisches Praktikum antreten möchten.
Wenn das vorgesehene Praktikum ein obligatorischer Teil der Ausbildung ist und nicht bezahlt wird, beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (ED) Internship.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 10 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 15.02.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (mehrmalig, je nach Verlängerungsgrund, Dauer dem Work Permit entsprechend) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden. → weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
3 Monate (einmalige Einreise)
1 Jahr* (mehrmaligen Einreisen)
90 Tage pro Einreise
70 Euro (einmalige Einreise)
175 Euro (mehrmaligen Einreisen)
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise