Konsularservice

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Eheschließung (nach thailändischem Recht)

 

Das Königlich Thailändisches Generalkonsulat in München nimmt nur Eheschließungen zwischen thailändischen und thailändischen Staatsbürgern, sowie Eheschließungen zwischen thailändischen und anderen ausländischen Staatsbürgern vor. 

Antragsverfahren zur Eheschließung nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat

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Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde in Thailand im Original und eine Kopie davon. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
    • Falls geschieden, werden eine nach der Scheidung ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung und eine Kopie der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils benötigt.
    • Falls verwitwet, werden eine nach dem Tod der Ehepartner/-in ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung und eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt.
  • Reisepass im Original und Kopien
  • Personalausweis im Original und Kopien
  • Kopien des thailändischen Hausregisters, fall Ihre Anschrift nicht aktuell ist.
  • Kopien der Meldebestätigung in Deutschland
  • Kopien der Personalausweise der 2 Trauzeugen
  • Weitere Unterlagen können nach Bedarf verlangt werden: Z. B. Nachweise über Namensänderungen.
  • Bei anderen ausländischen Staatsbürgern
    Die Ledigkeitsbescheinigung, die von der Heimatbehörde ausgestellt wurde, muss zunächst vom zuständigen Amt in Heimatland beglaubigt werden und von einem der ermächtigten Übersetzer in thailändische Sprache übersetzt werden.

    Anschließend müssen Sie der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Generalkonsulat in Ihrem Land die beglaubigte Bescheinigung mit thailändischer Übersetzung zur Endbeglaubigung vorlegen.

    Danach können Sie das Dokument zur Eheschließung beim Generalkonsulat in München verwenden.

Gebühren: Eheschließung ist gebührenfrei (inkl. 2 Heiratsurkunden)

Falls Sie eine Kopie des Heiratseintrags haben möchten, beträgt die Gebühr 15€ pro Exemplar. Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine Kopie des Heiratseintrags beglaubigen lassen sollen.

 

Die gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht

Das Generalkonsulat möchte Sie darüber informieren, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht (Lebenspartnerschaft) in Thailand nicht anerkannt.

Thailändische Staatsangehörige, die eine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland geschlossen haben, können die Ehe nicht bei den thailändischen Behörden anmelden. Sie können keine Änderung des Familiennamens des gleichgeschlechtlichen Ehepartners beantragen.

Das Generalkonsulat empfiehlt denjenigen, die planen, eine gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht zu schließen, ihren Mädchennamen als "Familiennamen nach der Heirat einer gleichgeschlechtlichen Person" zu wählen, um die Schwierigkeiten bei der Änderung des Familiennamens zu vermeiden.