Konsularservice
Das Königlich Thailändisches Generalkonsulat in München nimmt nur Eheschließungen zwischen thailändischen und thailändischen Staatsbürgern, sowie Eheschließungen zwischen thailändischen und anderen ausländischen Staatsbürgern vor.
Antragsverfahren zur Eheschließung nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat
Erforderliche Unterlagen
Gebühren: Eheschließung ist gebührenfrei (inkl. 2 Heiratsurkunden)
Falls Sie eine Kopie des Heiratseintrags haben möchten, beträgt die Gebühr 15€ pro Exemplar. Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine Kopie des Heiratseintrags beglaubigen lassen sollen.
Die gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht
Das Generalkonsulat möchte Sie darüber informieren, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht (Lebenspartnerschaft) in Thailand nicht anerkannt.
Thailändische Staatsangehörige, die eine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland geschlossen haben, können die Ehe nicht bei den thailändischen Behörden anmelden. Sie können keine Änderung des Familiennamens des gleichgeschlechtlichen Ehepartners beantragen.
Das Generalkonsulat empfiehlt denjenigen, die planen, eine gleichgeschlechtliche Ehe nach deutschem Recht zu schließen, ihren Mädchennamen als "Familiennamen nach der Heirat einer gleichgeschlechtlichen Person" zu wählen, um die Schwierigkeiten bei der Änderung des Familiennamens zu vermeiden.