Konsularservice
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, zu Arbeitszwecken in das Königreich Thailand einzureisen.
In Fällen, in denen der Antragsteller von einer Firma in Deutschland zur Teilnahme an Meetings, Seminaren, etc. entsandt wird, wobei der Antragsteller bei der entsendenden Firma angestellt bleibt, beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (B) Business.
Für die Beschäftigung in einer vom Board of Investment (BOI) beaufsichtigten Firma mit Genehmigungsschreiben von BOI, beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (IB) Investment Business.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 15 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 01.09.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (mehrmalig, je nach Verlängerungsgrund, Dauer dem Work Permit entsprechend) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden. → weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
3 Monate (einmalige Einreise)
1 Jahr (mehrmaligen Einreisen)
90 Tage pro Einreise
70 Euro (einmalige Einreise)
175 Euro (mehrmaligen Einreisen)
Mitreisende Familienangehörige (Ehepartner/Kinder) des Antragstellers haben die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O) als Angehörige (Dependant) zu beantragen (einmalige Einreise, 90 Tage Aufenthalt erlaubt, in Thailand verlängerbar).
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier : Länderliste und Hinweise