Konsularservice

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FAQ

Q

Können die berechtigten Eltern den Reisepass ihres Kindes abholen?

Können die berechtigten Eltern den Reisepass ihres Kindes abholen?

A

Der berechtigte Vater oder die berechtige Mutter kann den Reisepass von seinem oder ihrem Kind ohne Vollmacht abholen.

Der berechtigte Vater oder die berechtige Mutter kann den Reisepass von seinem oder ihrem Kind ohne Vollmacht abholen.

Q

Bis wann kann man den Reisepass beim Generalkonsulat in München abholen?

Bis wann kann man den Reisepass beim Generalkonsulat in München abholen?

A

Falls Sie über die Abholbereitschaft Ihres neuen Reisepasses bereits unterrichtet wurden, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Reisepass abholen. Falls Ihr neuer Reisepass nach 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum nicht abgeholt worden ist, wird er automatisch von unserem Reisepasssystem storniert.

Falls Sie über die Abholbereitschaft Ihres neuen Reisepasses bereits unterrichtet wurden, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Reisepass abholen. Falls Ihr neuer Reisepass nach 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum nicht abgeholt worden ist, wird er automatisch von unserem Reisepasssystem storniert.

Q

Wenn ich den neuen Reisepass selbst abhole, muss ich einen Abholtermin vorab vereinbaren?

Wenn ich den neuen Reisepass selbst abhole, muss ich einen Abholtermin vorab vereinbaren?

A

Nein. Sie können innerhalb der Servicezeiten von 14:00 – 15:00 Uhr Ihren neuen Reisepass ohne Termin abholen.

Nein. Sie können innerhalb der Servicezeiten von 14:00 – 15:00 Uhr Ihren neuen Reisepass ohne Termin abholen.

Q

Muss ich die Angaben zur Referenzperson im E-Passport Formular unbedingt ausfüllen?

Muss ich die Angaben zur Referenzperson im E-Passport Formular unbedingt ausfüllen?

A

Ja. Sie müssen die Angaben zu mindestens einer thailändischen Referenzperson im E-Passport Formular ausfüllen, andernfalls kann Ihr Antrag im Reisepasssystem nicht vervollständigt werden.

Ja. Sie müssen die Angaben zu mindestens einer thailändischen Referenzperson im E-Passport Formular ausfüllen, andernfalls kann Ihr Antrag im Reisepasssystem nicht vervollständigt werden.

Q

Wenn ich einen Termin online nicht vereinbaren kann, kann ich einen Termin stattdessen telefonisch vereinbaren?

Wenn ich einen Termin online nicht vereinbaren kann, kann ich einen Termin stattdessen telefonisch vereinbaren?

A

Nein, weil Sie die Terminbestätigung zum eigentlichen Termin mitbringen und vorweisen müssen. Falls es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung gibt, können Sie sich bei dem Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111, montags - freitags von 14:00 – 17:00 Uhr, melden.

Nach erfolgreicher Terminbuchung online werden Sie die Terminbestätigung per E-mail bekommen. Die Terminbestätigung muss beim Sachbearbeiter des Generalkonsulats vorgewiesen werden und kann als einen Nachweis zur Begründung Ihrer Ausgangsberechtigung in der Corona-Zeit verwendet werden.

Nein, weil Sie die Terminbestätigung zum eigentlichen Termin mitbringen und vorweisen müssen. Falls es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung gibt, können Sie sich bei dem Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111, montags - freitags von 14:00 – 17:00 Uhr, melden.

Nach erfolgreicher Terminbuchung online werden Sie die Terminbestätigung per E-mail bekommen. Die Terminbestätigung muss beim Sachbearbeiter des Generalkonsulats vorgewiesen werden und kann als einen Nachweis zur Begründung Ihrer Ausgangsberechtigung in der Corona-Zeit verwendet werden.

Q

Nachdem ich einen neuen Reisepass beantragt habe, kann ich während der Bearbeitungszeit meines neunen Reisepasses mit meinem gültigen bisherigen Reisepass reisen?

Nachdem ich einen neuen Reisepass beantragt habe, kann ich während der Bearbeitungszeit meines neunen Reisepasses mit meinem gültigen bisherigen Reisepass reisen?

A

Nein. Sie sollen während des Wartens auf Ihren neuen Reisepass nicht reisen, denn Ihr bisheriger Reisepass wird im Reisepasssystem automatisch storniert, nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass liefert. 

Nein. Sie sollen während des Wartens auf Ihren neuen Reisepass nicht reisen, denn Ihr bisheriger Reisepass wird im Reisepasssystem automatisch storniert, nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass liefert.