Konsularservice

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FAQ

A

Der berechtigte Vater oder die berechtige Mutter kann den Reisepass von seinem oder ihrem Kind ohne Vollmacht abholen.

Der berechtigte Vater oder die berechtige Mutter kann den Reisepass von seinem oder ihrem Kind ohne Vollmacht abholen.

A

Falls Sie über die Abholbereitschaft Ihres neuen Reisepasses bereits unterrichtet wurden, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Reisepass abholen. Falls Ihr neuer Reisepass nach 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum nicht abgeholt worden ist, wird er automatisch von unserem Reisepasssystem storniert.

Falls Sie über die Abholbereitschaft Ihres neuen Reisepasses bereits unterrichtet wurden, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Reisepass abholen. Falls Ihr neuer Reisepass nach 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum nicht abgeholt worden ist, wird er automatisch von unserem Reisepasssystem storniert.

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Nein. Sie können innerhalb der Servicezeiten von 14:00 – 15:00 Uhr Ihren neuen Reisepass ohne Termin abholen.

Nein. Sie können innerhalb der Servicezeiten von 14:00 – 15:00 Uhr Ihren neuen Reisepass ohne Termin abholen.

A

Ja. Sie müssen die Angaben zu mindestens einer thailändischen Referenzperson im E-Passport Formular ausfüllen, andernfalls kann Ihr Antrag im Reisepasssystem nicht vervollständigt werden.

Ja. Sie müssen die Angaben zu mindestens einer thailändischen Referenzperson im E-Passport Formular ausfüllen, andernfalls kann Ihr Antrag im Reisepasssystem nicht vervollständigt werden.

A

Nein, weil Sie die Terminbestätigung zum eigentlichen Termin mitbringen und vorweisen müssen. Falls es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung gibt, können Sie sich bei dem Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111, montags - freitags von 14:00 – 17:00 Uhr, melden.

Nach erfolgreicher Terminbuchung online werden Sie die Terminbestätigung per E-mail bekommen. Die Terminbestätigung muss beim Sachbearbeiter des Generalkonsulats vorgewiesen werden und kann als einen Nachweis zur Begründung Ihrer Ausgangsberechtigung in der Corona-Zeit verwendet werden.

Nein, weil Sie die Terminbestätigung zum eigentlichen Termin mitbringen und vorweisen müssen. Falls es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung gibt, können Sie sich bei dem Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111, montags - freitags von 14:00 – 17:00 Uhr, melden.

Nach erfolgreicher Terminbuchung online werden Sie die Terminbestätigung per E-mail bekommen. Die Terminbestätigung muss beim Sachbearbeiter des Generalkonsulats vorgewiesen werden und kann als einen Nachweis zur Begründung Ihrer Ausgangsberechtigung in der Corona-Zeit verwendet werden.

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Nein. Sie sollen während des Wartens auf Ihren neuen Reisepass nicht reisen, denn Ihr bisheriger Reisepass wird im Reisepasssystem automatisch storniert, nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass liefert. 

Nein. Sie sollen während des Wartens auf Ihren neuen Reisepass nicht reisen, denn Ihr bisheriger Reisepass wird im Reisepasssystem automatisch storniert, nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass liefert.