Konsularservice
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die früher die thailändische Staatsbürgerschaft besaßen und diese später aufgegeben haben.
Hinweise
• Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt mindestens 15 Konsulatsarbeitstage und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. (Stand 01.09.2022) → weitere Infos auf https://munich.thaiembassy.org/de/page/feiertage
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 3 Monate eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th
3 Monate (einmalige Einreise)
1 Jahr (mehrmaligen Einreisen)
90 Tage pro Einreise
70 Euro (einmalige Einreise)
175 Euro (mehrmaligen Einreisen)
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise