วันที่นำเข้าข้อมูล 18 März 2021
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022
| 9,540 view
Erforderliche Unterlagen und Gebühren
Thailändische Staatsbürger, die langfristig in Deutschland wohnhaft sind und bereits den thailändischen Personalausweis haben, können einen neuen Personalausweis beim Generalkonsulat in München beantragen, wenn;
- die Gültigkeit des Personalausweises abgelaufen ist.
- der Personalausweis weniger als 60 Tage gültig bleibt.
- der Personalausweis verloren/ beschädigt/ unleserlich ist.
- die Personenangaben z.B. Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift, geändert wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Erstausstellung des thailändischen Personalausweises nur beim zuständigen Bezirksamt in Thailand vorgenommen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Ablauf des Personalausweises
- Antragsformular (Herunterladen)
- Der abgelaufene Personalausweis im Original
- Gültige Aufenthaltstitel-Karte oder Ähnliches
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltstitel-Karte häng von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Die abgelaufene Aufenthaltstitel-Karte kann nicht als Nachweis vorgelegt werden, obwohl Sie eine Niederlassung Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
(bei Verlust der Aufenthaltstitel-Karte ohne ähnliche Bescheinigung ist ein polizeilicher Nachweis über die Verlustmeldung erforderlich.)
- Aktuelle Meldebestätigung in Deutschland, falls die Anschrift auf der Rückseite Ihrer Aufent
Gebühren: Ausstellung des thailändischen Personalausweises ist gebührenfrei.
Hinweis: Sie können einen neuen Personalausweis frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.
- Bei Verlust oder bei Beschädigung des Personalausweises
- Antragsformular (Herunterladen)
- Thailändischer Reisepass im Original und eine Kopie davon
(bei Passverlust kann einer der anderen thailändischen amtlichen Lichtbildausweise z.B. ein thailändischer Führerschein, vorgelegt werden. Falls der andere amtliche Ausweis nicht vorhanden ist, ist ein polizeilicher Nachweis über die Verlustmeldung erforderlich.)
- Gültige Aufenthaltstitel-Karte
(bei Verlust der Aufenthaltstitel-Karte ohne ähnliche Bescheinigung ist ein polizeilicher Nachweis über die Verlustmeldung erforderlich.)
- Aktuelle Meldebestätigung in Deutschland
Gebühren: 5 Euro
- Bei Änderung der Personenangaben z.B. Anrede, Anschrift oder Änderung des Familiennamens nach der Heirat/ Scheidung
- Antragsformular (Herunterladen)
- Der aktuelle Personalausweis im Original
- Aufenthaltstitel-Karte
(bei Verlust der Aufenthaltstitel-Karte ohne ähnliche Bescheinigung ist ein polizeilicher Nachweis über die Verlustmeldung erforderlich.)
- Aktuelle Meldebestätigung in Deutschland
- Kopie der weiteren relevanten Unterlagen z.B.
- eine Kopie des thailändischen Hausregisters im Falle einer Änderung der Anschrift
- eine Kopie der Familienstandsbescheinigung (Kor.Ror.22) und Kopie der Bescheinigung über Änderung des Familiennamens (Chor. 5) im Falle einer Änderung des Familiennamens nach der Heirat/ Scheidung
Gebühren: 5 Euro