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วันที่นำเข้าข้อมูล 11 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 29 Nov. 2022

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Registrierung der Vaterschaftsanerkennung (nach thailändischem Recht)

 

Die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung nach thailändischem Recht kann beim Thailändischen Generalkonsulat vorgenommen werden. Das Verfahren ist wie folgt:

Antragsverfahren zur Registrierung der Vaterschaftsanerkennung

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Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Reisepass der Eltern im Original und Kopien
  • Kopie des Personalausweises und Kopie des thailändischen Hausregisters von der Mutter
  • Kopie des Personalausweises und Kopie des thailändischen Hausregisters von dem Vater (falls der Vater ein thailändischer Staatsbürger ist)
  • Auszug aus dem Geburtsregister (mehrsprachig) mit Überbeglaubigung vom zuständigen Regierungspräsidium im Original und eine Kopie
  • Thailändische Geburtsurkunde des Kindes im Original und eine Kopie
  • Personalausweise der 2 Zeugen und Kopien

Gebühren:    Registrierung der Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Wenn die Kindeseltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist das Kind nur ein rechtliches Kind der Mutter und ist nicht unverzüglich ein rechtliches Kind des Vaters.

Das Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, kann als ein rechtliches Kind des Vaters anerkannt werden durch;

  • eine Eheschließung der Eltern, die nach der Geburt des Kindes stattfindet. Die Vaterschaftsanerkennung ist ab dem Tag der Eheschließung rechtswirksam.
  • einen Gerichtsbeschluss. Die Vaterschaftsanerkennung ist ab dem Tag des endgültigen Urteils rechtskräftig.
  • eine Registrierung der Vaterschaftsanerkennung bei der zuständigen Behörde. Die Vaterschaftsanerkennung ist ab dem Tag der Registrierung rechtskräftig.

Für das Vaterschaftsregister ist die Zustimmungen der Mutter und des Kindes erforderlich, auch wenn das Kind unter 15 Jahre alt ist.

Die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung kann nicht vorgenommen werden, wenn;

  • die Mutter oder das Kind der Vaterschaft widerspricht oder nicht zustimmen kann.
  • das Kind minderjährig ist und dessen Mutter gestorben ist.

Bei diesen Fällen kann die Registrierung der Vaterschaftsanerkennung nur durch eine Vorlage der endgültigen Gerichtsentscheidung vorgenommen werden.