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วันที่นำเข้าข้อมูล 10 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022

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Informationen zum elektronischen Reisepass für allgemeine thailändische Staatsbürger und Gebühren

 

Drei Reisepassarten, die für allgemeine thailändische Staatsbürger erstellt werden können, sind:

  1. Gewöhnlicher Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren (kastanienbraunes Deckblatt)
    Die thailändischen Staatsbürger, die einen 10-jährigen gewöhnlichen Reisepass beantragen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Vollendung des 20. Lebensjahres oder die unter 20-Jährigen, deren Heirat nach thailändischem Recht anerkannt ist und
    • den Namen im Hausregister in Thailand bereits registriert hat (Thor. Ror. 14) und
    • gültigen thailändischen Personalausweis besitzt

Die Gebühr für einen gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren beträgt 50 Euro (nur Barzahlung)

  1. Gewöhnlicher Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 Jahren (kastanienbraunes Deckblatt)
    Die thailändischen Staatsbürger, die einen 5-jährigen gewöhnlichen Reisepass beantragen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • verfügen einen gültigen thailändischen Personalausweis und sind bereits im Hausregister in Thailand registriert (Thor. Ror. 14).
    • Die Neugeborenen, die eine thailändische Geburtsurkunde bereits besitzen, können einen ersten gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 Jahren mit ihrer thailändischen Geburtsurkunde beantragen. Nach Erhalt ihres ersten Reisepasses müssen die Neugeborenen sich baldmöglichst im Hausregister in Thailand anmelden, sonst kann das Generalkonsulat in Zukunft einen zweiten gewöhnlichen Reisepass für sie nicht verlängern. In diesem Fall wird ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr stattdessen erstellt.
    • Im Fall von Minderjährigen, die zwar ihr 7. Lebensjahr vollendet haben aber noch unter 20 Jahre sind, müssen sie einen gewöhnlichen Reisepass mit ihrem thailändischen Personalausweis beantragen. Falls sie keinen thailändischen Personalausweis verfügen, wird das Generalkonsulat stattdessen einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr für sie erstellen, damit sie zunächst nach Thailand einreisen und dann ihren ersten thailändischen Personalausweis beim Bezirksamt in Thailand beantragen können.
      Ausgenommen, wenn sie bereits im Hausregister in Thailand registriert sind und den Nachweis für Schulbescheinigung in englischer Sprache vorlegen, können sie den gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 Jahren beantragen.

Die Gebühr für einen gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 Jahren beträgt 35 Euro (nur Barzahlung)

  1. vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (grünes Deckblatt) wird für thailändische Staatsbürger in folgenden Fällen ausgestellt.
    • Passverlust / Diebstahl und der Antragsteller muss dringend reisen.
    • Ablauf des bisherigen Reisepasses und der Antragsteller muss dringend reisen.
    • Zur Beantragung des ersten thailändischen Personalausweises von einem mindestens 7-jährigen thailändischen Staatsbürger, die noch keinen thailändischen Personalausweis besitzen. (Erste Ausweis muss nur in Thailand erledigt werden.)
    • Zur Registrierung im Hausregister in Thailand von einem unter 7-Jährigen, der einen ersten Reisepass besitzt aber noch nicht im Hausregister in Thailand registriert ist.

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr beträgt 10 Euro (nur Barzahlung)

Hinweis: : auf Wunsch kann das Generalkonsulat Informationen über den Besitz Ihres bisherigen Reisepasses oder weitere Informationen in Ihrem neuen Reisepass vermerken. Die Gebühr für einen amtlichen Vermerk (Endorsement) im neuen Reisepass beträgt 5 Euro (nur Barzahlung).

 

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