Konsularservice

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Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses

  1. Der über 20-jährige Antragsteller kann einen gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 oder 10 Jahren mit den folgenden erforderlichen Unterlangen beantragen:
    • Antragsformular für einen elektronischen Reisepass und Bestätigungsformular über die Richtigkeit der Reisepassangaben (herunterladen) bitte vollständig ausfüllen.
    • Gültiger thailändischer Personalausweis im Original
      • im Fall von Ablauf/Beschädigung/Verlust des thailändischen Personalausweises, bitte das Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089-944 677-114 (montags – freitags zwischen 14:00 – 17:00 Uhr) für die Beantragung eines neuen Personalausweises kontaktieren.
      • Falls der Antragsteller einen thailändischen Personalausweis bereits besitzt und ihn aber nicht vorweisen kann, muss der Antragsteller eine Kopie seines gültigen thailändischen Personalausweises ersatzweise vorlegen. /em>
      • Falls der Antragsteller einen thailändischen Personalausweis noch nie beantragt hat, wird das Generalkonsulat stattdessen einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr für ihn erstellen, damit der Antragsteller anschließend nach Thailand einreisen und seinen ersten thailändischen Personalausweis beim Bezirksamt in Thailand beantragen kann.
    • thailändischer Reisepass im Original
      • im Fall des Passverlustes oder –Diebstahls müssen die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei und eine Kopie des bisherigen Reisepasses vorgelegt werden (weitere Informationen siehe hier).
    • Deutscher Aufenthaltstitel im Original (Falls die Adresse auf der Hinterseite des Aufenthaltstitels nicht aktuell ist, muss eine Meldebescheinigung zusätzlich vorgelegt werden.) oder in deutscher Personalausweis im Original.
    • Im Fall der Namenänderung , muss eine Kopie der Familiennamenänderungsurkunde (Chor. 5) oder eine Kopie des thailändischen Hausregisters, in dem Ihr Vor- oder Nachnamen bereits geändert worden ist, zusätzlich vorgelegt werden, wenn der aktuelle Vor- oder Nachname noch nicht auf dem Reisepass steht. 
    • Reisepassabholung auf dem Postweg: Ein mit 4,25€ frankierter Luftpolsterumschlag (DIN A5). Bitte Namen und Adresse deutlich schreiben.

  2. Der minderjährige oder unter 20-jährige Antragsteller kann einen gewöhnlichen Reisepass nur mit einer Gültigkeit von 5 Jahren beantragen. Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten müssen den gewöhnlichen Reisepass für ihre minderjährigen Angehörigen persönlich mit den folgenden erforderlichen Unterlagen beantragen:
    • Antragsformular für einen elektronischen Reisepass und Bestätigungsformular über die Richtigkeit der Reisepassangaben (herunterladen) vollständig ausgefüllt und die zwei Formulare bitte als eine PDF-Datei für den Einzel-Download gespeichert.
    • Falls ein bisheriger Reisepass vorhanden ist, bitte den bisherigen Reisepass im Original vorweisen.
      • im Fall des Passverlustes oder –des Diebstahls müssen die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei und eine Kopie des bisherigen Reisepasses vorgelegt werden (weitere Informationen siehe hier).
    • Thailändische Geburtsurkunde
    • Gültiger thailändischer Personalausweis im Original
      • Minderjährige, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ihren Reisepass mit einer Kopie des Hausregisters in Thailand, statt einem thailändischen Personalausweis, beantragen.
      • Minderjährige, die das 7. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen ihren Reisepass mit einem thailändischen Personalausweis beantragen. Sollte die Minderjährige ihren ersten Personalausweis noch nie beantragt haben, wird das Generalkonsulat stattdessen einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr für sie erstellen, damit sie anschließend nach Thailand einreisen und ihren ersten thailändischen Personalausweis beim Bezirksamt in Thailand beantragen kann. Ausgenommen, wenn sie bereits im Hausregister in Thailand registriert sind und den Nachweis für Schulbescheinigung in englischer Sprache vorlegen, können sie den gewöhnlichen Reisepass mit einer Gültigkeit von 5 Jahren beantragen.
      • Falls die Minderjährige einen thailändischen Personalausweis bereits besitzt und ihn aufgrund des Ablaufs, der Beschädigung oder des Verlustes nicht vorweisen können, bitte das Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089-944 677-114 (montags – freitags zwischen 14:00 – 17:00 Uhr) für die Beantragung eines neuen Personalausweises kontaktieren.
      • Falls die Minderjährige einen thailändischen Personalausweis bereits besitzt und ihn im Original aber nicht vorweisen kann, kann eine Kopie ihres gültigen thailändischen Personalausweises ersatzweise vorgelegt werden.
    • im Fall des gemeinsamen Sorgerechts beider Elternteile: thailändischer Personalausweis der beiden Elternteile im Original. im Fall des ausländischen Elternteils kann der Reisepass im Original als Ersatz für den thailändischen Personalausweis vorgelegt werden.
    • im Fall des alleinigen Sorgerechts: : Kopie der Sorgerechtserklärung (Por.Kor. 14) oder Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit Angaben über die Sorgerechtserklärung oder einen amtlichen Nachweis über die Sorgerechtserklärung und thailändischer Personalausweis oder Reisepass des Elternteils.
    • im Fall des gestorbenen Elternteils: Kopie der Sterbeurkunde
    • im Fall der Erziehungsberechtigten, die keine Eltern sind: Kopie des Gerichtsurteils oder eines amtlichen Nachweises über die Sorgerechtserklärung und thailändischer Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigen.
    • Deutscher Aufenthaltstitel im Original (Falls die Adresse auf der Hinterseite des Aufenthaltstitels nicht aktuell ist, muss eine Meldebescheinigung oder ein deutscher Personalausweis zusätzlich vorgelegt werden.)
    • im Fall der Namensänderung und wenn der Vor- oder Nachname (entweder von der Minderjährigen oder dem Elternteil) noch nicht in dem bisherigen Reisepass geändert worden ist: Bitte eine Kopie der Familiennamenänderungsurkunde (Chor. 5) oder eine Kopie des thailändischen Hausregisters, in dem Ihr Vor- oder Nachnamen bereits geändert worden ist, zusätzlich vorliegen. im Fall der Namenänderung bei neuer Heirat der Mutter muss die neue Heiratsurkunde der Mutter zusätzlich vorgelegt werden.
    • Reisepassabholung auf dem Postweg: Ein mit 4,25€ frankierter Luftpolsterumschlag (DIN A5). Bitte Namen und Adresse deutlich schreiben.
  1. Hinweis: Alle deutschen amtlichen Dokumente müssen zunächst vom Landgericht oder von der zuständigen deutschen Behörde legalisiert werden, und in die thailändische Sprache übersetzt werden.
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  3. im Fall einer deutschen Behörde als Erziehungsberechtigte müssen die folgenden Prozesse außerdem befolgt werden:
    • Ein offizielles Bestätigungsschreiben mit Angaben über den Namen der Erziehungsberechtigen oder Erziehungsorganisation muss vorgelegt werden. In diesem Fall muss das Schreiben zunächst vom Landgericht oder der zuständigen deutschen Behörde legalisiert werden, und in die thailändische Sprache übersetzt werden.
    • Die Vertretung der Erziehungsorganisation muss dem Sachbearbeiter des Generalkonsulats ihren gültigen Mitarbeiterausweis im Original vorweisen und eine Kopie des Mitarbeiterausweises vorlegen.
    • Falls ein offizielles Ernennungsschreiben zur Vormundschaft eines Mitarbeiters der Erziehungsorganisation vorhanden ist, muss dieses Schreiben zunächst in die thailändische Sprache übersetzt werden, und danach muss die Übersetzung von einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Generalkonsulat legalisiert werden.
    • Der Vormund-Mitarbeiter, der für das Kind berechtigt ist, muss an dem Antragsstellungstag im Generalkonsulat erscheinen und das Antragsformular unterschreiben.

 

Beschriftungsbeispiel für die Abholung per Postversand

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