Konsularservice

Konsularservice

3,521 view

Sterbeurkunde (Todesanzeige nach thailändischem Recht)

 

Antragsverfahren zur Beantragung einer thailändischen Sterbeurkunde

cr_process


Erforderliche Unterlagen

A. Thailändische Staatsbürger

Für thailändische Staatsbürger, die in Deutschland verstorben sind, sollen die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister usw.) persönlich beim Generalkonsulat melderechtlich den Sterbefall anzeigen. Hierfür wird vom Generalkonsulat gebührenfrei eine thailändische Sterbeurkunde ausgestellt. Die erforderlichen Dokumente sowie die Angaben sind wie folgt:

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Deutsche Sterbeurkunde im Original und eine Kopie davon
  • Todesbescheinigung mit der genauen Todesursache (falls sie nicht vorhanden ist, müssen die Antragsteller die Angaben zur genauen Todesursache machen mit der Unterschrift zur Bestätigung)
  • Reisepass und Personalausweis des/der Verstorbenen im Original und eine Kopie davon
  • Kopie der Meldebescheinigung in Deutschland des/der Verstorbenen
  • Kopie der Bescheinigung über den Sterbeort und die Aufenthaltsdauer am Sterbeort (z.B. eine Bestätigungsschreiben vom Krankenhaus)
  • Kopie der Bescheinigung über die Art und den Ort der Bestattung (z.B. eine Einäscherungsbescheinigung)
  • Reisepass bzw. Personalausweis des/der Antragsteller/-in und eine Kopie davon

Gebühren: Eine Ausstellung der Sterbeurkunde ist gebührenfrei.

Gebühr für beglaubigte Fotokopien der Sterbeurkunde: 15€ pro Exemplar. Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine Kopie der Sterbeurkunde beglaubigen lassen sollen. Damit können Sie die Sterbeurkunde im Original behalten und dem Heimatbezirksamt bei der Anmeldung des Todes in Thailand eine legalisierte Kopie vorlegen.

Falls Sie die Urne der Verstorbenen nach Thailand überführen möchten, wird dafür eine Bescheinigung zur Überführung benötigt. Erforderliche Dokument zur Ausstellung ist:

  • Bestätigungsschreiben über die geplante Beisetzung von der Einrichtung in Thailand je nach Religion (z.B. Tempel oder Kirche)

Die Bescheinigung zur Überführung stellt das Generalkonsulat in der Regel nur im Zusammenhang mit der Ausstellung einer thailändischen Sterbeurkunde aus (Ausnahme: Todesfall der ausländischen Staatsangehörigen). Bitte kontaktieren Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft, falls Sie die Urne selbst nach Thailand mitbringen wollen.

Gebühren: Die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand ist kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür beträgt 15€.

B. Deutsche Staatsbürger, die mit Thailändern verheiratet sind

Falls thailändische Staatsangehörige die Urne ihrer deutschen Ehepartner/-in in Thailand beisetzen möchten, wird eine Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand benötigt. Diese Bescheinigung kann formlos mit folgenden Unterlagen beantragt werden:

  • Deutsche Sterbeurkunde im Original und eine Kopie davon
  • Kopie des Reisepasses des/der Verstorbenen
  • Kopie des Reisepasses und Kopie des Personalausweises oder thailändischen Hausregisters des/der thailändischen Ehepartners/-rin
  • Bestätigungsschreiben über die geplante Beisetzung von der Einrichtungin Thailand je nach Religion (z.B. Tempel oder Kirche)

Bitte kontaktieren Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft, falls Sie die Urne selbst nach Thailand mitbringen wollen.

Gebühren: Bei ausländischen Staatsbürgern ist die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür beträgt 15€.