Konsularservice
Antragsverfahren zur Beantragung einer thailändischen Sterbeurkunde

Erforderliche Unterlagen
A. Thailändische Sterbeurkunde
Für thailändische Staatsbürger, die in Deutschland verstorben sind, sollen die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister usw.) persönlich beim Generalkonsulat melderechtlich den Sterbefall anzeigen. Hierfür wird vom Generalkonsulat gebührenfrei eine thailändische Sterbeurkunde ausgestellt. Die erforderlichen Dokumente sowie die Angaben sind wie folgt:
Gebühren: Eine Ausstellung der Sterbeurkunde ist gebührenfrei.
Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine Kopie der Sterbeurkunde beglaubigen lassen sollen.
Damit können Sie die Sterbeurkunde im Original behalten und eine beglaubigte Ablichtung nach Thailand senden um den Verstorbene beim Bezirksamt abzumeldung oder zu anderen Angelegenheiten verwenden.
Gebühr für beglaubigte Ablichtung der Sterbeurkunde: 15€ pro Exemplar.
B. Überführung der Urne oder der Leiche nach Thailand
Falls Sie die Urne der Verstorbenen nach Thailand überführen möchten, wird dafür eine Bescheinigung zur Überführung benötigt.
Erforderliche Dokument zur Ausstellung ist:
Bitte kontaktieren Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft, falls Sie die Urne selbst nach Thailand mitbringen wollen.
Gebühren: Die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand ist kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür beträgt 15€.