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Sterbeurkunde (Todesanzeige nach thailändischem Recht)

 

Antragsverfahren zur Beantragung einer thailändischen Sterbeurkunde

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Erforderliche Unterlagen

A. Thailändische Sterbeurkunde

Für thailändische Staatsbürger, die in Deutschland verstorben sind, sollen die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister usw.) persönlich beim Generalkonsulat melderechtlich den Sterbefall anzeigen. Hierfür wird vom Generalkonsulat gebührenfrei eine thailändische Sterbeurkunde ausgestellt. Die erforderlichen Dokumente sowie die Angaben sind wie folgt:

  • Antragsformular (Herunterladen)
  • Die mehrsprachige/Internationale Sterbeurkunde (Formule C) des Verstorbenen im Original und eine Kopie davon
  • Nachweis über Todeszeit, Todesort und Todesursache  (z.B. Kopie der Todesbescheinigung oder Arztbericht)
  • Reisepass und Personalausweis des/der Verstorbenen im Original und eine Kopie davon
  • Wohnsitz in Deutschland des/der Verstorbenen  (z.B. Vorder- und Rückseite des Aufenthaltstitels oder des Personalausweises ODER Meldebescheinigung)
  • Nachweis über die Aufenthaltsdauer am Sterbeort   (z.B. eine Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, Meldebescheinigung mit Einzugsdatum)
  • Bescheinigung über die Art und das Ort der Bestattung  (z.B. eine Einäscherungsbescheinigung)
  • Reisepass bzw. Personalausweis des/der Antragsteller/-in und eine Kopie davon
  • Beziehungsnachweis zwischen dem Antragsteller und dem Verstorbenen

Gebühren: Eine Ausstellung der Sterbeurkunde ist gebührenfrei.

Das Generalkonsulat schlägt vor, dass die Antragsteller mindestens eine Kopie der Sterbeurkunde beglaubigen lassen sollen.
Damit können Sie die Sterbeurkunde im Original behalten und eine beglaubigte Ablichtung nach Thailand senden um den Verstorbene beim Bezirksamt abzumeldung oder zu anderen Angelegenheiten verwenden.

Gebühr für beglaubigte Ablichtung der Sterbeurkunde: 15€ pro Exemplar.

 

B. Überführung der Urne oder der Leiche nach Thailand

Falls Sie die Urne der Verstorbenen nach Thailand überführen möchten, wird dafür eine Bescheinigung zur Überführung benötigt.

Erforderliche Dokument zur Ausstellung ist:

  • Antrag
  • Bestätigung über die geplante Beisetzung oder Zeremonie von der Einrichtung in Thailand je nach Religion (siehe unten)
  • Die mehrsprachige/Internationale Sterbeurkunde (Formule C) im Original und eine Kopie davon
  • Die thailändische Sterbeurkunde, fall der Verstorbene eine thailändische Staatsangehörigkeit besitzt
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Verstorbenen
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Antragstellers

Bitte kontaktieren Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft, falls Sie die Urne selbst nach Thailand mitbringen wollen.

Gebühren: Die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand ist kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür beträgt 15€.