Konsularservice

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Wichtige Hinweise für thailändische Staatsbürger im Notfall

 

 

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Hilfe für thailändische Staatsbürger im Ausland

Betriebszeiten: Täglich

Erreichbarkeit per Telefon: 24-Stunden

Telefonnummer: +๔๙ (๐) ๑๕๒๐ ๒๑๒ ๕๐๓๘

E-Mail: [email protected]

** Bitte vermeiden Sie die Email-Adresse mit Bindestrich (-) und Sonderzeichen, z.B. [email protected], bei E-Mail- Kommunikation.

 

Wichtige Information: Nur in dringenden Notfällen können thailändische Staatsbürger den Bereitschaftsdienst von der Konsularabteilung außerhalb Dienstzeit telefonisch erreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur im Notfall verwendet werden darf; z.B. bei der Schwerkrankheit bzw. dem Unfall oder beim Passverlust für die thailändischen Reisende, die mit kurzfristigem Aufenthaltsvisa in Deutschland einreisen.


 

Falls Sie nach Deutschland mit einem kurzfristigen Aufenthaltsvisa (Touristenvisa/Besuchsvisa/Geschäftsvisa) einreisen, und Ihr Reisepass verloren ist, müssen Sie die Verlustanzeige sofort bei der nächsten Polizeistelle erstatten. Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihr Personalausweis auch verloren ist. Die polizeiliche Verlustanzeige muss mit den Angaben zur Nummer des Reisepasses und der Nummer des Personalausweises (falls verloren) enthalten. Falls die Nummer des Reisepasses und die Nummer des Personalausweises nicht erkennbar sind, informieren Sie bitte unsere Sachbearbeiter im Voraus.

Das Generalkonsulat stellt Ihnen grundsätzlich einen Reiseausweis bzw. Notreisepass (Emergency Passport) als Passersatz aus. Den Antrag auf Reiseausweis bzw. Notreisepass müssen Sie persönlich beim Generalkonsulat in München einreichen. Sie erhalten das neue Reisedokument dann am selben Tag.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antragsformular für einen elektronischen Reisepass und Bestätigungsformular über die Richtigkeit der Reisepassangaben (Herunterladen)
  2. Thailändischer Personalausweis im Original (falls nicht vorhanden ist, wird eine polizeiliche Verlustanzeige für Personalausweis benötigt. Bitte beachten Sie, dass eine Kopie des Personalausweises nicht akzeptiert werden kann.)
  3. Polizeiliche Verlustanzeige mit den Angaben zur Nummer des Reisepasses
  4. Kopie des Reisepasses (falls vorhanden)
  5. Andere zugehörige Dokumente; z.B. Flugticket
  6. Weitere Unterlagen können nach Bedarf verlangt werden

Wichtige Hinweise:

Falls Sie in eine Notlage während Ihres Aufenthaltes in Deutschland geraten; z.B. bei schwerer Krankheit, Unfall, Tod, polizeilicher Verhaftung oder Einbruch, ist das Generalkonsulat Ihnen fallweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten behilflich.

Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat Ihnen nicht helfen kann, wenn es um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder um einen Verstoß gegen deutsches Recht geht.