Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 8 März 2021

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Nov. 2022

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Antragsverfahren für elektronischen Reisepass

 

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1. Schritt: Terminvereinbarung (Online)

Der Antragsteller für einen elektronischen Reisepass kann einen Termin (hier) online vereinbaren. Die Online-Terminbuchung muss mindestens 2 Tage vor dem eigentlichen Termin erledigt werden und kann früher als 60 Tage vor dem Termin nicht erledigt werden

Hinweise: 

  • Sollte es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung geben, bitte bei dem Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089-944 677-111 (montags – freitags zwischen 14:00 – 17:00 Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats) melden.
  • Das Generalkonsulat behält sich vor, die Antragstellung ohne Termin oder ohne persönliche Vorsprache nur im zwingend notwendigen Fall zu akzeptieren.

2. Schritt: persönliche Antragstellung im Generalkonsulat

Nach der Terminvereinbarung im 1. Schritt muss der Antragssteller zu dem vereinbarten Termin pünktlich und persönlich im Generalkonsulat erscheinen (Adresse hier), um ein biometrische Foto, Fingerabdrücke, Iris-Scan und Unterschrift zur Identifikation zu erledigen. Des Weiteren muss der Antragssteller die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen (Erforderliche Unterlagen siehe unten) und die Gebühr in Bar bezahlen (Gebühren hier).

Eine Antragstellung im Generalkonsulat ist nur montags – freitags von 09:00 – 13:00 Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats möglich.

Der Antragsteller, der seinen neuen Reisepass per Post zugesandt bekommen möchte, muss ein mit 4,25€ frankierter Luftpolsterumschlag (DIN A5) zusätzlich vorlegen. Bitte schreiben Sie vollständig und deutlich Ihren Namen und Ihre Postadresse auf den Luftpolsterumschlag.

3. Schritt: Abholung des neuen Reisepasses

Der Reisepassantrag wird in der Regel an das thailändische Außenministerium weitergeleitet, um die Informationen zunächst zu überprüfen, dann den neuen Reisepass zu erstellen. Anschließend wird das thailändische Außenministerium Ihren neuen Reisepass mit dem sogenannten Diplomatengepäck nach Deutschland versenden. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 – 8 Wochen. Für die Abholung eines Reisepasses gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Postversand: Das Generalkonsulat wird den neuen Reisepass mit dem Luftpolsterumschlag und der Adresse, die der Antragsteller an dem Antragsstellungstag abgegeben hat, versenden. Falls der neue Reisepass innerhalb von 8 Wochen ab dem Antragsstellungstag beim Antragsteller noch nicht eingetroffen ist, kann der Antragsteller das Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111 (montags – freitags von 14:00 – 17:00 Uhr) kontaktieren. Das Generalkonsulat behält sich allerdings vor, die Verantwortung für den Verlust durch Postversand nicht zu tragen.

  2. Selbstabholung im Generalkonsulat:   Das Generalkonsulat wird den Antragssteller über die Abholbereitschaft seines neuen Reisepasses telefonisch informieren. Der Antragssteller kann dann montags – freitags von 14:00 – 15:00 Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats seinen neuen Reisepass abholen.
    • Bei Selbstabholung: Der Antragsteller muss dem Sachbearbeiter des Generalkonsulats den Abholschein und seinen Personalausweis vorweisen.
    • Bei Vollmacht: Der Antragsteller kann einer anderen Person eine Vollmacht für die Abholung seines neuen Reisepasses erteilen. Der Bevollmächtigte muss dem Sachbearbeiter des Generalkonsulats eine schriftliche Vollmacht und seinen Personalausweis vorweisen.

Hinweis: Nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass geliefert hat, wird Ihr bisheriger Reisepass, (der wahrscheinlich noch gültig ist) automatisch storniert, weshalb Sie den bisherigen Reisepass nicht mehr verwenden können.