Konsularservice

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Antragsverfahren für einen elektronischen Reisepass

 

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1. Schritt: Terminvereinbarung (Online)

Der Antragsteller für einen elektronischen Reisepass kann einen Termin (hier) online vereinbaren. Die Online-Terminbuchung muss mindestens 2 Tage vor dem eigentlichen Termin erledigt werden und kann früher als 60 Tage vor dem Termin nicht erledigt werden

Hinweise: 

Sollte es Probleme bei der Online-Terminvereinbarung geben, bitte wenden Sie sich an unsere Passabteilung des Generalkonsultates unter

  • Tel. Nr. 089-944 677-111 (montags – freitags zwischen 14:00 – 17:00 Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats) 
  • E-Mail: [email protected]
  • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, die Antragstellung ohne Termin oder ohne persönliche Vorsprache nur im zwingend notwendigen Fall zu akzeptieren.

2. Schritt: persönliche Antragstellung im Generalkonsulat

Nach der Terminvereinbarung im 1. Schritt muss der Antragsteller zu dem vereinbarten Termin pünktlich und persönlich im Generalkonsulat erscheinen (Adresse hier), um ein biometrische Foto, Fingerabdrücke, Iris-Scan und Unterschrift zur Identifikation zu erledigen. Darüber hinaus muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen und die Gebühr in Bar bezahlen (Gebühren hier).

Eine Antragstellung im Generalkonsulat ist nur montags - mittwochs und freitags von 09:00 – 13:00 Uhr außer Feiertage des Generalkonsulats möglich.

Antragsteller, die sich ihren neuen Reisepass per Post zusenden lassen möchten, sollten uns zusätzlich einen gepolsterten Umschlag (DIN A5) mit Briefmarken im Gesamtwert von 4,15 Euro oder mit Einwurf-Einschreiben  mitbringen.
Bitte schreiben Sie vollständig und deutlich Ihren Namen und Ihre Postadresse auf den Luftpolsterumschlag.

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3. Schritt: Abholung des neuen Reisepasses

Der Reisepassantrag wird in der Regel an das thailändische Außenministerium weitergeleitet, um die Informationen zunächst zu überprüfen, dann den neuen Reisepass zu erstellen. Anschließend wird das thailändische Außenministerium Ihren neuen Reisepass mit dem sogenannten Diplomatengepäck nach Deutschland versenden. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 – 6 Wochen. Für die Abholung eines Reisepasses gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Postversand: Das Generalkonsulat wird den neuen Reisepass mit dem Luftpolsterumschlag und der Adresse, die der Antragsteller an dem Antragstellungstag abgegeben hat, versenden. Falls der neue Reisepass innerhalb von 8 Wochen ab dem Antragstellungstag beim Antragsteller noch nicht eingetroffen ist, kann der Antragsteller das Generalkonsulat unter der Tel. Nr. 089 944 677-111 (montags – freitags von 14:00 – 17:00 Uhr) kontaktieren. Das Generalkonsulat behält sich allerdings vor, die Verantwortung für den Verlust durch Postversand nicht zu tragen.

  2. Selbstabholung im Generalkonsulat:   Das Generalkonsulat wird den Antragsteller über die Abholbereitschaft seines neuen Reisepasses telefonisch informieren und den Termin zur Abholung vereinbaren. 
    • Bei Selbstabholung  : Der Antragsteller muss den Abholschein und seinen Personalausweis vorweisen.
    • Bei Vollmacht  : Der Antragsteller kann eine andere Person zur Abholung seines neuen Reisepasses bevollmächtigen, indem er den Abschnitt „Vollmacht“ auf dem Abholschein ausfüllt. Der Bevollmächtigte muss den Abholschein, der bereits mit der Vollmacht versehen ist, sowie seinen Personalausweis vorlegen.

Hinweis: Nachdem das Generalkonsulat Ihnen den neuen Reisepass geliefert hat, wird Ihr bisheriger Reisepass, (der wahrscheinlich noch gültig ist) automatisch storniert, weshalb Sie den bisherigen Reisepass nicht mehr verwenden können.